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BB 2021, 1281
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Der Deutsche Bundestag hat am 20.5.2021 die Reform des Urheberrechts beschlossen. Mit dem Gesetz zur Urheberrechtsreform werden zwei europäische Richtlinien umgesetzt. Anlass für die Reform waren die rasanten Entwicklungen der Digitalisierung und Vernetzung, die zu einem ständigen Wandel in der Art und Weise geführt haben, wie urheberrechtlich geschützte Inhalte geschaffen, erzeugt, vertrieben, verwertet und vom Publikum genutzt werden. Das gilt für Streaming-Portale ebenso wie für die Nutzung von Social Media. Zukünftig sollen Upload-Plattformen für die hochgeladenen Inhalte der Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtlich verantwortlich sein; das bisherige Haftungsprivileg für “Host Provider” entfällt. Besteht keine entsprechende Lizenz, muss die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers nachträglich entfernen oder auch von Anfang an blockieren. Während nach Ansicht von Bundesjustizministerin Lambrecht das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter gemacht wurde, kritisiert Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bitkom, dass das Ziel, mit der Reform die Rechtslage an das digitale Zeitalter anzupassen, klar verfehlt wurde (s. PM Bitkom vom 20.5.2021). Denn die Reform bringe Unsicherheiten für Internetnutzer und sei ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz. Zugleich sehe das neue Urheberrecht ein überkomplexes Beschwerdeverfahren vor, bei denen jahrelange gerichtliche Streitigkeiten vorprogrammiert seien. Rauer wird sich in einer der kommenden Ausgaben des Betriebs-Berater kritisch mit der Reform auseinandersetzen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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