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BB 2021, 2005
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Bekanntermaßen beschloss der Rat der Europäischen Union am 5.12.2017 ein Legislativpaket mit dem Ziel der Modernisierung der Umsatzbesteuerung beim grenzüberschreitenden elektronischen Handel im Privatkundenbereich. Zum 1.7.2021 wurde deswegen die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren aus Drittländern abgeschafft, so dass nunmehr auf alle Waren Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP, BT-Drs. 19/31978 vom 11.8.2021, ist zu entnehmen, dass bisher 1,3 Mio. Sendungen vom Zoll zusätzlich abgefertigt wurden, die zu Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 1,6 Mio. Euro führten. Die jährlichen Mehreinnahmen wurden im Gesetzgebungsverfahren mit 90 Mio. Euro angegeben und geplant. Zu Angaben über die Bearbeitungszeit konnte die Bundesregierung keine Angaben machen. Ferner ist zu erfahren, dass die effiziente soll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen bis zu 150 Euro – sog. ATLAS-IMPOST – “trotz intensiver Anstrengungen nicht vor Januar 2022” in Betrieb wird gehen können. Die Gesamtkosten für die Entwicklung von ATLAS-IMPOST sollen 10 136 000 Euro betragen. Bis zum Echtbetrieb müssen sämtliche Sendungen mittels elektronischer Standardzollanmeldungen abgefertigt werden. Modernisierung sieht anders aus!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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