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BB 2009, 1891
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Der Steuerberater ist regelmäßig derjenige, der seine Mandanten u. a. zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung berät. Beratungsbedarf besteht ganz aktuell aufgrund des zum 1.1.2009 in Kraft getretenen “Flexi-G II”. Dabei darf er aber keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben. Wie dies vermieden wird, zeigt der Beitrag von Uckermann/Pradl. Die hier niedergelegten Grundsätze gelten auch für gleichartige Tätigkeiten des Steuerberaters.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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