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BB 2024, 1109
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

“Voller Einsatz gegen Finanzkriminalität” war die Devise des Bundesfinanzministers Christian Lindner im Sommer 2022. Der erste Schritt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität soll die Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) sein. Ein weiterer Schritt ist das sog. Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz. Der entsprechende Referentenentwurf aus dem BMF wurde Ende April 2024 vorgelegt. Beide Punkte kommen bei der Bürgerbewegung Finanzwende e. V. nicht gut an. Vorstand Dr. Gerhard Schick sieht keine substanzielle Verbesserung beim Kampf gegen Finanzkriminalität. Nach seiner Auffassung könnte die Behörde auf Bundesebene durch die Bündelung von Kompetenzen die aktuellen Probleme bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität zwar reduzieren, sieht aber einige Konstruktionsfehler. So wird die neue Behörde nur bei internationalen Dimensionen der Geldwäsche tätig. Die Folge ist, dass sie weder bei Cum-Ex noch bei Cum-Cum tätig geworden wäre, weil es sich um nationale Dimensionen gehandelt hat. Die angekündigte Vermögensabschöpfung werde nicht funktionieren. So bleibt nach dem jetzigen Referentenentwurf das BBF lediglich Hilfs- und Zuarbeitsstelle für Staatsanwaltschaften, eine Bündelung von Ermittlungskompetenzen fände nicht statt. Die Vermischung von Befugnissen nach dem Verwaltungsrecht mit den Befugnissen des Strafrechts sei nicht zielführend. Die Einführung eines Schwellenwertes für das Tätigwerden des neuen Ermittlungszentrums bringe keinen Mehrwert, da im Verwaltungsrecht das Opportunitätsprinzip und im Strafrecht das Legalitätsprinzip gelte. Die Finanzwende e. V. plädiert für die Verankerung einer wirksamen Vermögensabschöpfung außerhalb des Strafrechts. Dann könnte das BBF selbst agieren und illegal erlangtes Vermögen effektiv sicherstellen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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