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BB 2014, 3093
 

Im Blickpunkt

Abbildung 4

Bereits kurz vor Weihnachten regnet es “Steuergeschenke” für die Mitgliedstaaten der EU. Am 8.12.2014 gab Kommissar Moscovici bekannt, dass sich die Finanzminister auf zwei bahnbrechende Regelungen einigen konnten, um Steuerflucht und aggressiver Steuerplanung einen Riegel vorzuschieben. Die erste Regelung betrifft eine Ergänzung der Mutter-Tocher-Richtline (MTR). Es ist nunmehr möglich, strengere Missbrauchsverhinderungsnormen einzuführen, sodass nur “ehrliche” Unternehmen von der MTR profitieren können. Darüber hinaus hat der Rat entschieden, den Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs bei der Amtshilferichtlinie (2011/16/EU) zu erweitern. Nun werden u. a. auch Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Finanzprodukten von der Regelung erfasst. Auf ein Weihnachtsgeschenk hat die Bundesregierung aber verzichtet. Luxemburg liefert im Nachgang der “Lux-Leaks”-Affäre Frankreich und Belgien auf Anfrage alle Steuer-Entscheidungen, die Firmen aus den beiden Ländern betreffen. Deutschland hingegen wartet auf ein Gesetz auf EU-Ebene, das Junker angekündigt hatte. Demnach sollen die Mitgliedstaaten automatisch über taxrulings informiert werden, wenn Konzerne aus ihren Ländern betroffen sind.

Nina Vogel, Ressortleiterin Steuerrecht

 
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