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BB 2022, 1365
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Durch den Solidaritätszuschlag nahm Deutschland im Jahr 2020 18,676 Mrd. Euro ein, und im Jahr 2021 11,028 Mrd. Euro. Im laufenden Jahr 2022 werden noch ca. 2,5 Mio. Steuerpflichtige vom Solidaritätszuschlag neben der Einkommensteuer betroffen sein. Dies betreffe vor allem ca. 1,9 Mio. Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Aber auch Kleinanleger und Kleinsparer kommen um den Solidaritätszuschlag nicht herum. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie z. B. auf Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit keinen Solidaritätszuschlag zahlen müssen, was daran liegt, dass die Banken keinerlei Kenntnis über die Höhe des zu versteuernden Einkommens ihrer Kunden haben und daher die Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten, wenn der Sparerpauschbetrag überstiegen wird. Das ist aus Sicht der Bundesregierung aber nicht so schlimm, da diese Personen den zu viel gezahlten Solidaritätszuschlag mit der Einkommensteuerveranlagung und Günstigerprüfung erstattet erhalten. Ferner weist sie darauf hin, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlages nicht im Koalitionsvertrag steht. Damit ist klar, dass sich an dieser bürgerunfreundlichen Behandlung – in dieser Legislatur – nichts ändern wird.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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