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BB 2021, 1601
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Rekordverdächtig – in der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat in seiner 1006. Sitzung am 25.6.2021 ein Mammutprogramm bewältigt. 135 Punkte standen auf der Tagesordnung, für 84 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag gab der Bundesrat grünes Licht. So billigte er u. a. das Gesetz zur Teilhabe von Frauen in Führungspositionen, das Klimaschutzgesetz, das Transparenzregister im Kampf gegen Geldwäsche, das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sowie das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Ferner passierten auch das im Vorfeld heftig diskutierte Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, LkSG), das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sowie Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe den Bundesrat. Der Frage, worauf sich Unternehmen künftig im Hinblick auf das LkSG einstellen müssen, geht Helck in diesem Heft nach. Das Gesetz soll Mitte 2026, eine eventuelle Erweiterung seines Anwendungsbereichs auf kleinere Unternehmen schon zum 30.6.2024 evaluiert werden. Da auch auf europäischer Ebene bereits Vorbereitungen für eine Regelung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf Gemeinschaftsebene laufen, verpflichtet sich die Bundesregierung, binnen sechs Monaten nach deren Verabschiedung zu prüfen, ob das nationale LkSG außer Kraft gesetzt wird (PM BRAK vom 28.6.2021).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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