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BB 2020, 1449
 

Im Blickpunkt

Abbildung 15

“Die Kapitalmarktunion muss zügig vollendet werden, um den Konjunkturaufschwung in Europa zu unterstützen.” Dafür plädiere das Hochrangige Forum zur Kapitalmarktunion, eine Expertengruppe der Europäischen Kommission unter dem Vorsitz des österreichischen Ökonomen Thomas Wieser, heißt es in EU Aktuell vom 10.6.2020. Eine vollendete Kapitalmarktunion könne neue Anlagemöglichkeiten und Finanzierungsquellen eröffnen und damit entscheidend zum Aufschwung beitragen. Der am 10.6.2020 veröffentlichte Abschlussbericht des Forums enthalte 17 konkrete, ineinandergreifende Maßnahmen, um die größten Hindernisse in den Kapitalmärkten der EU zu beseitigen. Die Kommission werde jede der Empfehlungen sorgfältig prüfen und im Frühherbst den nächsten Aktionsplan für die Kapitalmarktunion vorlegen, habe Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis angekündigt. Die von der Expertengruppe empfohlenen Maßnahmen bezögen sich auf ein wettbewerbsfähiges Umfeld, eine effiziente Infrastruktur und Investitionen von Privatkunden. “Sparer und Anleger werden eine entscheidende Rolle spielen, um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, und sie müssen das Vertrauen haben, über die Kapitalmärkte zu investieren. Und die Unternehmen müssen in der Lage sein, überall in der EU Zugang zu diversifizierten, marktbasierten Finanzierungsquellen zu erhalten. Die Kapitalmarktunion kann eine Wende herbeiführen, vorausgesetzt, wir machen jetzt bedeutende Fortschritte – die hochrangige Expertengruppe hat dazu wertvolle Beiträge geleistet”, sagte Dombrovskis. – Ebenfalls am 10.6.2020 haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf einen Kommissionsvorschlag vom 28.4.2020 geeinigt, mit dem die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtert werden soll (EU Aktuell vom 10.6.2020). Die kurzfristigen Änderungen an den Bankenregeln sollten sicherstellen, dass die Banken weiterhin Kredite vergeben können, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Weichen für einen schnellen Konjunkturaufschwung zu stellen. Konkret gehe es um die Auslegung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften der EU sowie gezielte “Sofort”-Änderungen an den EU-Bankenvorschriften./abs>

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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