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BB 2024, 1857
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 2.8.2024 einen Referentenentwurf (RefE) für ein “Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben” in Bezug auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse veröffentlicht (vgl. BMJ, PM Nr. 72/2024 vom gleichen Tag). Geografische Angaben betreffen den Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind. Derzeit gibt es in Deutschland umfangreiche Regelungen zum Schutz geografischer Angaben bei Agrarerzeugnissen, aber keine übergreifende gesetzliche Regelung zum Schutz geografischer Angaben bei handwerklichen und industriellen Erzeugnissen. Diesbezüglich existieren derzeit lediglich zwei auf das MarkenG gestützte Verordnungen zum Schutz des Namens Solingen (“Solinger Messer”) sowie der geografischen Herkunftsangabe Glashütte (“Glashütte Uhren”). Durch das neu geschaffene Rechtsinstrument solle insbesondere die Anmeldung neuer geografischer Angaben erleichtert werden. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu: “Jede und jeder kennt den “Schwarzwälder Schinken” oder die “Thüringer Rostbratwurst”. Die Begriffe sind Qualitätsmerkmal und Verkaufsargument. Aber nicht nur im Agrar- und Lebensmittelbereich gibt es Produkte, die vor allem aufgrund ihrer regionalen Herkunft besonders geschätzt werden. Gerade handwerkliche und industrielle Erzeugnisse aus Deutschland zeichnen sich durch besondere Wertigkeit und Beliebtheit aus, weil sie in einer bestimmten Region hergestellt werden. Durch die neuen Regelungen sorgen wir dafür, dass auch die Erzeuger handwerklicher und industrieller Produkte diese regionale Herkunft besser schützen und als Wettbewerbsvorteil nutzen können. Mit der Umsetzung der europäischen Vorgaben stärken wir die regionale Wirtschaft in Deutschland.” Der Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse sowie für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wurde auf europäischer Ebene umfassend reformiert und erweitert. Erstmalig unionsrechtlich geregelt wurde der Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse (sog. CIGIs, craft and industrial geografical indications). Parallel wurde das System für den Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse einschließlich Wein und Spirituosen (sog. AGRI-GIs) umfassend reformiert und in einer neuen Verordnung vereinheitlicht. Der RefE enthalte die notwendigen Durchführungsregelungen für den Schutz der geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und falle damit in die federführende Zuständigkeit des BMJ. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werde darüber hinaus die notwendigen Regelungen für die Reform des Schutzes geografischer Angaben im Agrarbereich erarbeiten. Später sollen beide Entwürfe zusammengeführt und als einheitlicher Entwurf ins Kabinett eingebracht werden. Vgl. hierzu auch die Meldung auf S. 1858.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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