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BB 2024, 2355
 

Im Blickpunkt

Abbildung 17

Das Justizministerium Schleswig-Holstein plant im Rahmen einer Reform der Gerichtsstrukturen insbesondere die neun Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in dem Bundesland bis zum Jahr 2026 an einem Standort zu konzentrieren. Das teilte die Justizministerin des Landes Prof. Dr. Kerstin von der Decken (CDU) mit. Sämtliche Arbeits- und Sozialgerichte würden dafür geschlossen und an einem noch zu bestimmenden Standort zusammengezogen. Betroffen wären die derweil bestehenden fünf Arbeitsgerichte in den Städten Flensburg, Elmshorn, Kiel, Lübeck und Neumünster sowie die vier Sozialgerichte in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig. Jedes einzelne der Gerichte wird nach den Plänen der Landesregierung umziehen müssen. Den neuen zentralen Standort für ein “Fachgerichtszentrum” hat die Justizministerin bisher nicht bekannt gegeben. Kriterien für die Standortwahl eines solchen Zentrums seien eine möglichst zentrale Lage in Schleswig-Holstein und damit einhergehend eine verkehrstechnisch gute Erreichbarkeit, so das Ministerium. Grund für die Reform sei die schlechte Haushaltslage. Die Beschäftigten wurden von der Mitteilung überrascht. “Diese Vorgehensweise lässt uns völlig fassungslos zurück”, erklärte die Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Christine Schmehl. “Wie kann man über die Köpfe aller Betroffenen hinweg einfach so am grünen Tisch derart weitreichende Veränderungen beschließen? Diese Kommunikationsweise erschüttert das Vertrauen aller Justizbeschäftigten nachhaltig und entspricht nicht dem 21. Jahrhundert, sondern der Kaiserzeit”, so Schmehl. “Entsetzt” zu den Einsparplänen der Landesregierung zeigt sich die Schleswig-Holsteinische Anwaltschaft. “Die Bürger haben ein Anrecht darauf, Gerichte in erreichbarer Nähe zu haben und diese ohne großen Aufwand aufsuchen zu können. Hier den vermeintlichen Sparstift anzusetzen, wird dem Ansehen des Rechtsstaates in Schleswig-Holstein nachhaltig schaden”, äußerte sich Gerrit Koch, Rechtsanwalt und Notar sowie Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Anwalt- und Notarverbandes. Nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) werde mit den Plänen “am falschen Ende gespart”. Weiter kritisiert die BRAK, “dass die Landesregierung vor der Entscheidung nicht das Gespräch mit der Anwaltschaft gesucht” habe. Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sicherung des Rechtsstaates, führte aus: “Das werden wir Schleswig-Holstein so nicht durchgehen lassen! Denn die Anwaltschaft ist dem Rechtsstaat auf besondere Weise verpflichtet. Als Organe der Rechtspflege sind wir berufen, unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat zu schützen und zu verteidigen. Auch gegen rechtsstaatsfeindliche Sparmaßnahmen und Abschaffung von Gerichtsstandorten.”


Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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