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BB 2024, 2305
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Das Europäische Büro für künstliche Intelligenz (KI-Büro) beginnt mit der Ausarbeitung des ersten Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke im Rahmen des KI-Gesetzes (vgl. EU-Kommission – Vertretung in Deutschland –, PM vom 30.9.2024). Fast 1 000 Teilnehmende, auch Anbieter von Allzweck-KI-Modellen, nachgelagerte Anbieter, Industrie, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und unabhängige Experten, werden an der Online-Sitzung teilnehmen, um bei der Entwicklung des Verhaltenskodex mitzuwirken. Die Sitzung habe einen Arbeitscharakter und stehe nur Interessengruppen offen, die sich bis zum 25.8.2024 angemeldet haben. Das KI-Büro werde auch erste Ergebnisse der Konsultation zum Verhaltenskodex vorstellen, bei der fast 430 Beiträge eingegangen sind. Die Veröffentlichung aller Ergebnisse sei für den Herbst 2024 geplant. Der Verhaltenskodex solle die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln des AI-Gesetzes für Allzweck-KI-Modelle erleichtern, einschließlich Transparenz- und urheberrechtsbezogener Regeln, Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen. Im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Verhaltenskodex werden vier Arbeitsgruppen dreimal zusammenkommen, um die Entwürfe zu besprechen. Dieser Prozess werde von Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Diese unabhängigen Experten wurden nach dem Aufruf zur Interessenbekundung ausgewählt. Unter ihnen sind auch Experten aus Deutschland. Die endgültige Fassung des Verhaltenskodex wird voraussichtlich im April 2025 veröffentlicht und in einer abschließenden Plenarsitzung vorgestellt. Vgl. zur KI-VO auch Ashkar/Schröder, BB 2024, 771 ff. sowie Wybitul, BB 2024, 2179 ff.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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