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BB 2024, 1395
 

Im Blickpunkt

Abbildung 18

Gemäß PM des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 31.5.2024 sind angesichts des massiven Bedarfs an Fachkräften in vielen Branchen ab dem 1.6.2024 weitere Elemente des Regelungspakets zum Fachkräfteeinwanderungsrecht, darunter diejenigen zur Chancenkarte und zur Erweiterung der Westbalkanregelung, eingeführt worden. “Fachkräftesicherung ist Wohlstandssicherung. Wir müssen alle inländischen Potenziale nutzen und benötigen gleichzeitig qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sichern wir den digitalen und ökologischen Umbau unserer Industrienation, in großen Konzernen genauso wie im Handwerksbetrieb um die Ecke. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist nun vollständig in Kraft getreten. Wir schaffen damit die Grundlage, um gemeinsam mit der Wirtschaft den Zuzug von Fach- und Arbeitskräften aktiv zu betreiben. So vielfältig wie die Bedarfe der Unternehmen sind nun auch die Möglichkeiten der Zuwanderung. Wir haben Hürden gesenkt und neue Wege geebnet: für anerkannte Fachkräfte, für Menschen mit Berufserfahrung und für Menschen, die Potenzial mitbringen.”, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Die dafür ab Juni 2024 eingeführte Chancenkarte kann auf zwei Wegen erworben werden: Man ist bereits Fachkraft im aufenthaltsrechtlichen Sinne. Dies bedeutet, man hat einen deutschen bzw. anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschluss. In diesem Fall gibt es keine weiteren besonderen Voraussetzungen für die Erteilung der Chancenkarte. Wenn man keine Fachkraft ist, steht der Weg zu einer Chancenkarte unter folgenden Voraussetzungen offen: Man kann eine ausländische Berufsqualifikation oder einen ausländischen Hochschulabschluss vorweisen. Beides muss nicht in Deutschland, sondern im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sein. Man kann einfache (Niveau A1) deutsche oder gute (Niveau B2) englische Sprachkenntnisse nachweisen. Wenn diese Eintrittsvoraussetzungen erfüllt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um notwendige Punkte zu sammeln, etwa für einen (Teil-)Anerkennungsbescheid einer deutschen Anerkennungsstelle, Berufserfahrung im Bereich der Berufsqualifikation oder einen Hochschulabschluss oder Berufsqualifikation/Hochschulabschluss in einem Engpassberuf. Derzeit müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden, um eine Chancenkarte zu bekommen. Dies ist nur in Kombination verschiedener Merkmale möglich. Daneben wurde das Kontingent der Westbalkanregelung zum 1.6.2024 auf 50 000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit verdoppelt.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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