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BB 2021, 1321
 

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Am 21.4.2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Corporate-Social-Responsibility-(CSR-)Richtlinie in Gestalt der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt (vgl. dazu BB 2021, 1001 f.). Die geplanten Änderungen, so die PM von PwC desselben Tages, sollen für mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte sorgen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung rücke damit auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung, im Ergebnis werde die Zweiklassengesellschaft zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen beendet. “Mit den heute veröffentlichten Änderungen schlägt die EU ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf: Sie hat einen klaren Fahrplan zur Integration von nichtfinanziellen Informationen in die Berichterstattung vorgelegt. Dieser Plan sieht eindeutige Verantwortlichkeiten für die Erstellung, Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor”, meinte Hendrik Fink, Leiter Sustainability Services bei PwC Deutschland. Bereits seit 2017 seien große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Bislang habe diese Berichterstattung jedoch Mängel aufgewiesen: Die Informationen seien wenig relevant, häufig nicht verlässlich und in den seltensten Fällen vergleichbar – so die Kritik von Investoren und anderen Stakeholdern – und damit nicht geeignet, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken bei Investitionen zu berücksichtigen. Dies könne die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Nicht zuletzt seien zu wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Zusätzlich solle eine Angleichung mit den aktuell parallel laufenden Regulierungen bezüglich des EU Action Plan on Sustainable Finance/EU Green Deal erfolgen, um beispielsweise die Anforderungen an Taxonomie-Angaben zu harmonisieren. – Eher kritisch sehen die Mitglieder des Verbands der Investment Professionals (DVFA) in der Monatsumfrage der Vereinigung den Verordnungsentwurf: Sie stünden dem Mehraufwand an Bürokratie reserviert gegenüber und plädierten in ihren Kommentaren deutlich für mehr Markt, heißt es in einer PM des DVFA vom 11.5.2021. – In dieser Ausgabe fassen Müller/Scheid/Baumüller die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Vorschläge der CSRD zusammen und würdigen sie kritisch.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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