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BB 2024, 1345
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren ist das Kernziel des Mitte März 2024 von der Bundesregierung verabschiedeten Regierungsentwurfs für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BT-Drs. 20/11306), so der Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vom 29.5.2024. Es solle zahlreiche Abläufe vereinfachen und damit u. a. Unternehmen finanziell entlasten. Dazu setze der Entwurf u. a. auf den Abbau von Schriftformerfordernissen, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Belege, eine Abschaffung der Hotelmeldepflicht für im Inland reisende Deutsche und eine Änderung der Größenklassen für Unternehmen im Handelsbilanzrecht. Die BRAK hat sich bereits zu dem Anfang des Jahres 2024 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) umfassend geäußert und an einigen Stellen Bedenken geäußert und Änderungen angeregt. Jedoch fanden diese im Regierungsentwurf keine Berücksichtigung. Deshalb hat die BRAK ihre Stellungnahme aktualisiert und ergänzt. Die geplante Herabsetzung von Formerfordernissen begrüßt die BRAK im Grundsatz. Sie weist jedoch darauf hin, dass bei Satzungsänderungen im Vereinsrecht die Schutzfunktion der Schriftform besonders wichtig sei, daher sollte die Schriftform hier beibehalten werden. Gleiches gelte aus ihrer Sicht für Kündigungen im Mietrecht, um Beweisprobleme zu vermeiden. Die geplanten Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht befürwortet die BRAK. Sie bringen Formerleichterungen für Vereinbarungen mit Mandanten in Bezug auf Vergütung und Haftungsbegrenzung. Zusätzlich regt die BRAK an, die Textform für Einladungen zur Kammerversammlung vorzusehen, anstatt an der Schriftform festzuhalten. Sie schlägt außerdem die Einführung einer Meldepflicht für elektronische Postfächer nichtanwaltlicher Mitglieder vor, um die Kommunikation der Kammern mit diesen Mitgliedern zu erleichtern. Zudem weist sie auf einen derzeit ins Leere gehenden Querverweis in Bezug auf andere elektronische Postfächer hin. Die Stellungnahme Nr. 31/2024 ist auf der Homepage der BRAK abrufbar.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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