Im Blickpunkt
Am 18.2.2022 hat die OECD einen weiteren Diskussionsentwurf für Pillar One (Amount A) vorgelegt. Gegenstand ist im Wesentlichen die Ermittlung der Bemessungsgrundlage des sog. Amount A des Pillar One. Damit treibt die OECD den Reformprozess und die Ausarbeitung der Model Rules massiv voran. Immerhin sollen diese bis Mitte 2022 vollständig vorliegen. Um diesen ehrgeizigen Terminplan zu halten, wird der Amount A in ca. 14 Elemente, sog. Building Blocks unterteilt. In den kommenden Monaten sollen die Building Blocks der Öffentlichkeit präsentiert, von der OECD finalisiert und in eine Multilateral Convention (MCL) überführt werden. Aufgabe des Aumount A ist, in Ergänzung zu den Gewinnzuordnungsregeln, einen Anteil am Residualgewinn formelhaft an die Marktstaaten zu verteilen. Im vorgelegten kurzen Diskussionsentwurf sind nun Regeln für die Umverteilung von Gewinnen und Verlusten enthalten. Ausgangspunkt der Verteilung ist der konsolidierte Jahresabschluss der Muttergesellschaft und der in diesem ausgewiesene Gesamtgewinn oder Gesamtverlust. Es sollen nur echte wirtschaftliche Gewinne besteuert werden, daher sind Anpassungen erforderlich. Es ist zu erwarten, dass die betroffenen Unternehmen für den Amount A eine weitere eigenständige Bemessungsgrundlage ermitteln müssen. Die OECD plant die Regeln zur Bemessungsgrundlage des Amount A in einem Kommentar weiter zu konkretisieren. Mit Spannung darf die Handhabung der neuen Regeln erwartet werden.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht