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BB 2021, 2305
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

2015, also schon vor sechs Jahren, hat VW auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, Diesel-Abgaswerte durch eine Software manipuliert zu haben. Aber noch immer sind nicht alle vom Dieselgate-Skandal betroffenen Verbraucher entschädigt worden. Vielmehr hat sich der Konzern bislang nur bereit erklärt, EU-Verbraucher zu entschädigen, die zum Zeitpunkt des Autokaufs ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Denn nach seiner Ansicht seien freiwillige Zahlungen an europäische Verbraucher mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands nicht gerechtfertigt, da die betroffenen Fahrzeuge inzwischen so umgerüstet worden seien, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden wollen nun den Druck auf den Konzern erhöhen und haben in einer am 28.9.2021 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung gefordert, dass alle in der EU betroffenen Verbraucher entschädigt werden, auch diejenigen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands (s. PM EU-Kommission vom 28.9.2021). Schon am 11.8.2020 hatte der für Justiz und Verbraucher zuständige Kommissar Didier Reynders an die Volkswagen-Gruppe geschrieben und diese nachdrücklich dazu aufgefordert, allen betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Dabei betonte er, dass die Betroffenen erwarten, fair behandelt zu werden und für den Schaden, den sie unionsweit in ähnlicher Weise erlitten haben, angemessen entschädigt zu werden. Ob Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden jetzt Gehör finden werden, bleibt abzuwarten.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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