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BB 2023, 1921
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Das Bundeskabinett hat am 16.8.2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) beschlossen (vgl. PM des BMJ Nr. 49/2023 vom gleichen Tag). Der Gesetzentwurf solle durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket den deutschen Finanzstandort stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern. Mit dem ZuFinG solle die marktbasierte Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt erleichtert werden. Damit werde zum einen die Position des Finanzstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt, zum anderen würden ökonomische Impulse gesetzt. Ein attraktiverer Kapitalmarkt und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten werden es vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Damit könnten innovative Entwicklungen und technologischer Fortschritt in Deutschland vorangetrieben werden. Zusätzlich werden junge Unternehmen wie auch etablierte KMU im Wettbewerb um internationale Fachkräfte von neuen steuerrechtlichen Regeln für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen werden mit dem ZuFinG im Zusammenspiel mit dem im sog. Listing Act auf europäischer Ebene angestrebten Erleichterungen u. a. bestehende nationale Spielräume genutzt, um die Hürden für den Kapitalmarktzugang zu senken und den Gang an die Börse zu erleichtern. Weiter will das ZuFinG mit attraktiven Regelungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung die deutsche Wirtschaft im Fachkräftewettbewerb stärken. Beschäftigte können künftig auch finanziell besser an der Entwicklung ihres Unternehmens teilhaben. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) begrüßt, dass insbesondere im Aktienrecht und bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen deutliche Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf beschlossen wurden (vgl. PM DAI vom 16.8.2023).

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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