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BB 2020, 1750
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) weist Medienberichten zur Folge erhebliche strukturelle Missstände bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf (vgl. https://www.daserste.de/informaton/reportage-dokumentation/dokus/sendung/kampf-gegen-schwarzarbeit-teuer- und-wirkungslos-100.html). Insider berichteten davon, dass interne Berichte und eigene Recherchen zu dem Ergebnis gelangen, dass die Prüfeffizienz der FKS schon seit Jahren intern als gering bewertet werde. Prüfungen sollen danach bestimmt werden, dass möglichst viele Personenkontrollen und Geschäftsunterlagen für die Zielerreichung erfasst werden mit einem möglichst geringen Aufwand an Ressourcen. Darüber hinaus sei das Personal der FKS aufgrund ihrer Ausbildung nicht auf die tatsächlichen Einsätze zugeschnitten und die Gesamtausstattung der FKS halte nicht mit der organisierten Kriminalität mit (vgl. https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/bundesfi nanzministerium-bekommt-schwarzarbeit-nicht-in-den-griff,S305RkU). Auch der Bundesrechnungshof habe in der Vergangenheit deutliche Kritik an der Aufstellung der FKS und insbesondere an der Zielvorgabe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von 55 000 Arbeitgeberprüfungen pro Jahr geäußert. Die Reduktion der Tätigkeit auf die reine Anzahl von Prüfungen führe zu Fehlanreizen. Die Prüfungen seien oberflächlich und offenbar gezielt so ausgewählt, dass das Risiko Verstöße zu finden, gering sei. Einziges Ziel sei die Erreichung der Vorgaben des BMF (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundes rechnungshof-kritisiert-finanzkontrolle-schwarzarbeit,Rr2XGjX). In dem Bericht für 2019 heißt es: “Alibiprüfungen der FKS sind unwirtschaftlich. Werden bewusst Arbeitgeber geprüft, die ein geringes Risiko für Schwarzarbeit aufweisen, belastet man verstärkt rechtstreue Unternehmer.” Alles dies hat nun Eingang gefunden in eine kleine Anfrage u. a. der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 19/21103). Diese besteht immerhin aus 39 Fragen, mithin ein durchaus detaillierter Fragenkanon, in dem es in Frage 5 lautet: “Wie viele ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Telekom, der Deutschen Post und des Deutschen Wetterdienstes arbeiten derzeit (Stand: 10. Juli 2020) bei der FKS?” Auf die Beantwortung der Fragen durch die Bundesregierung darf mit Spannung gewartet werden.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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