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BB 2024, 1877
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

In naher Zukunft ist es soweit, das Versenden und Empfangen der elektronischen Rechnung wird Pflicht. Dann wird sich die typische Frage “Brauchen Sie eine Rechnung?” in vielen Fällen erledigt haben. Vorbei ist es mit dem Versenden von Rechnungen auf Papier oder als Bildkopie. Das maschinenlesbare Format versetzt die Finanzverwaltung in die Lage, die Daten lesen zu können. Es kommt nicht darauf an, dass der Mensch die Rechnung lesen kann, sondern die Maschine. Für den Empfang der elektronischen Rechnung reicht streng genommen eine E-Mail-Adresse aus. Für den Rechnungsversand zwischen Unternehmen ist mit dem Wachstumschancengesetz die gesetzliche Grundlage geschaffen worden. Übergangsvorschriften sollen sicherstellen, dass kleine Unternehmen nicht überfordert werden. Ein Irrtum ist allerdings, dass diese Vorschriften zur Erleichterung bei der Buchhaltung führen werden. Der noch geltende Papiervorrang läuft aus. In drei Jahren soll es dann so weit sein, dass die Daten aus jeder Rechnung in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermittelt werden. So soll dem sog. Karussellbetrug der Garaus gemacht werden, bei dem über Rechnungen Vorsteuerguthaben produziert werden und von Anfang an klar ist, dass der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer nie an das Finanzamt bezahlen wird. Ausgerechnet Italien macht Deutschland vor, wie es geht. In Italien gibt es schon länger die Pflicht, Rechnungen elektronisch über ein zentrales Register an den Rechnungsempfänger zu übermitteln. So ist die Kontrolle der Zahlungen möglich. Im ersten Jahr nach Einführung sollen Mehreinnahmen von 3,6 Mrd. Euro aus Umsatz- und Ertragsteuern die Folge gewesen sein. Die Finanzämter hatten schlicht einen besseren Überblick.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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