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BB 2021, 1395
 

Im Blickpunkt

Abbildung 19

Laut einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27.5.2021 verhandelt das LAG Niedersachsen am 23.9.2021 (Az. 6 Sa 1295/20) über die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Hannover (v. 12.11.2020 – 7 Ca 233/20) in einem Verfahren über Annahmeverzugslohnansprüche. Dies erscheint nicht gerade besonders erwähnenswert. Aber in Zeiten des COVID-19-Virus und sich daraus etwaig ergebender arbeitsrechtlicher Besonderheiten könnte dies doch von gesteigertem Interesse auch für parallel gelagerte Sachverhalte sein. In dem Tatbestand des Berufungsverfahrens reiste der Kläger (Arbeitnehmer) am 6.3.2020 zum Ski-Urlaub nach Südtirol. Am 5.3.2020 hatte das Robert-Koch-Institut ganz Südtirol zum Risikogebiet für Infektionen mit dem COVID-19-Virus erklärt. Der Kläger kehrte am 10.3.2020 zurück. Eine Quarantäne-Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgte nicht. Der Kläger hatte sich nicht mit dem COVID-19-Virus infiziert. Die Beklagte untersagte dem Kläger, das Werksgelände zu betreten und beschäftigte ihn bis zum 25.3.2020 nicht. Der Kläger verlangt die Zahlung der entgangenen Vergütung. Das Arbeitsgericht Hannover hat die Klage abgewiesen. Durch die Reise habe der Kläger sich um seine gesundheitliche Eignung gebracht, die Beklagte habe ihren Betrieb so einzurichten, dass die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit als möglich geschützt sind. Dabei habe die Beklagte auch vor Gefahren schützen müssen, die aufgrund objektiver Tatsachen nahegelegen hätten. Daher habe sie die Beschäftigung des Klägers ablehnen dürfen, obwohl dieser tatsächlich nicht infiziert gewesen sei. Mit seiner Berufung verfolgt der Kläger die Vergütungsansprüche weiter. Die Berufungsentscheidung dürfte eine weitere Klarstellung zu der Risikoverteilung und etwaigen Verpflichtungen (in eigenen Angelegenheiten) von Beteiligten eines Arbeitsverhältnisses in Zeiten des – glücklicherweise derweil abnehmenden – COVID-19-Virus bringen.

Dr. Christian Pelke, Redakteur Arbeitsrecht

 
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