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BB 2024, 1409
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 11.6.2024 den RefE eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht (vgl. BMJ, PM Nr. 50/2024 vom gleichen Tag). Damit soll vom Bund zum ersten Mal ein Reallabor für die Justiz geschaffen werden. Rechtsuchenden Bürgern solle es dadurch ermöglicht werden, Zahlungsansprüche mit geringerem Streitwert in einem einfachen, nutzerfreundlichen und digital geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Gleichzeitig könne durch die strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und den Einsatz digitaler Unterstützungswerkzeuge auch die Arbeit an den Gerichten noch effizienter gestaltet werden. Mit dem vom Entwurf genutzten Instrument des sogenannten Reallabors werden Testräume geschaffen, um innovative Technologien zeitlich befristet und unter realen Bedingungen zu erproben. Ziel sei es, Erkenntnisse für eine dauerhafte Regulierung zu gewinnen. Für das Reallabor zur Erprobung und Evaluierung des Online-Verfahrens werde die ZPO um ein weiteres Buch ergänzt. Mit dem dann 12. Buch der ZPO werde das Prozessrecht generell für eine Erprobungsgesetzgebung geöffnet und könne durch weitere Experimentierklauseln und Reallabore ergänzt werden. Der Entwurf sieht u. a. folgende Rahmenbedingungen vor: (1) Eröffnung des Online-Verfahrens durch eine Klageerhebung mittels digitaler Eingabesysteme, (2) bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme (nach der aktuellen Streitwertgrenze bis 5 000 Euro, vgl. hierzu die Meldung auf S. 1410) gerichtet sind, sollen erfasst werden, (3) Öffnungsklauseln im Verfahrensrecht der ZPO zur verstärkten Nutzung digitaler Kommunikationstechnik, (4) digitale Unterstützung: In sog. Massenverfahren sollen Eingabesysteme und technische Standards die Justiz dabei unterstützen, Dokumente und Akten zu strukturieren und ressourcenschonend zu bearbeiten, (5) Erleichterung der Urteilsverkündung und Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen, (6) bundeseinheitliche Erprobung einer Kommunikationsplattform, (7) das Online-Verfahren soll barrierefrei, nutzerfreundlich und bundeseinheitlich über ein Bund-Länder-Justizportal für Onlinedienstleistungen zugänglich sein. Der RefE ist auf der Webseite des BMJ abrufbar. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 12.7.2024 Stellung zu nehmen.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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