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BB 2024, 1749
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Der Bundesrechnungshof beanstandet 2 020 Mängel im Datenaustausch zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und den Finanzbehörden einerseits sowie der Generalzolldirektion und den Ländern andererseits (www.bundesrechnungshof.de). Wie sich aus der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 12.7.2024 (Drs. 20/12255) ergibt, die “formulierten Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden weitestgehend umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung”. So sei die “Regelung über die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung und der Landesfinanzverwaltung” mit deren Neufassung vom 23. August 2023 den aktuellen Erfordernissen angepasst worden. Zudem sei ein gemeinsamer Pflegezirkel eingerichtet worden, der jährlich die Wirksamkeit der Zusammenarbeitsregelung evaluiert. Der Datenaustausch soll grds. IT-gestützt stattfinden. Vorgesehen sei, der Landesfinanzverwaltung über das IT-Verfahren “ZEUGE” eine Abfrage im Einzelfall zu ermöglichen. Immerhin befindet sich das Programm “ZEUGE” schon auf Bundes- und Landesebene in der technischen Umsetzung. Zudem sei das Fachverfahren “ZAUBER” beim BZSt in der Realisierung. Es handelt sich dabei um das Konzept zur Realisierung der Zugriffsmöglichkeit der FKS auf Datenbestände der Landesfinanzverwaltung im Bereich der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Geprüft wird die automatisierte Übermittlungsmöglichkeit an die FKS aus der “Länderumfassenden Namensabfrage (LUNA)”. Damit soll der FKS einzelfallbezogenen Zugriff auf relevante Daten des Grundinformationsdienstes der Veranlagungssteuerkonten und der Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren aller Länder möglich werden. Die Formulierung der Antwort spricht nicht für eine Umsetzung.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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