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BB 2024, 2561
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 24.10.2024 die Länder- und Verbändeanhörung für ein Gesetz zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) eingeleitet (vgl. BMEL, PM Nr. 119/2024 vom gleichen Tag). Mit dem Gesetz muss insbesondere festgelegt werden, wer in Deutschland für die EUDR zuständig ist, sobald diese in den Mitgliedstaaten angewendet werden muss. Dazu Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: “Es ist gut, dass nach der EU-Kommission nun auch der Rat der EU unserem Appell für einen späteren Start der EUDR folgt und sich das Europäische Parlament dem Thema annimmt. Die von uns mit Nachdruck geforderte Verschiebung des Anwendungsstarts ist notwendig, weil die Europäische Kommission wichtige Voraussetzungen für eine reibungsfreie Umsetzung zu spät vorgelegt hatte. Deutschland muss die gewonnene Zeit nun auch nutzen, um das benötigte Gesetz zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung praxistauglich und rechtzeitig auf den Weg zu bringen, so dass ein geordnetes Verfahren mit entsprechender Anhörung aller Betroffenen möglich ist. Wir müssen in Deutschland vorbereitet sein, wenn die europäische Verordnung angewendet werden muss, damit Unternehmen und Verbraucher nicht das Nachsehen haben. Oberste Priorität hat für mich, dass wir Störungen der Lieferketten bei den Produkten, die von der Verordnung erfasst sind wie Kaffee, Holz oder Kakao verhindern und es darf bei der Umsetzung keine unnötige Bürokratie geben. . . . Betonen möchte ich noch einmal, dass die europäische Verordnung für entwaldungsfreie Produkte ein Meilenstein im internationalen Waldschutz ist – Wälder sind unsere natürlichen Klimaanlagen. Wir müssen alles an ihren Erhalt setzen. Jetzt geht es darum, gemeinsam die durch die Verschiebung gewonnene Zeit zu nutzen, um eine praktikable und bürokratiearme Umsetzung für die Wirtschaft und Waldbesitzende zu ermöglichen. Und da sage ich auch in Richtung Kommission: Deutschland ist ein Niedrig-Risikoland in Sachen Entwaldung und muss auch so eingestuft werden.” Die EU-Kommission hatte zuletzt auch auf Druck Deutschlands angekündigt, den Anwendungsstart der Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Damit kommt die Kommission auch einer Forderung von Bundesminister Özdemir und der ganzen Bundesregierung nach, die eine Verschiebung gefordert hatten, um eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung sicherzustellen. Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission von ihr versprochene Schritte für die effiziente Umsetzung der Verordnung nicht vorgelegt hatte, wie technische Lösungen oder die Einstufung der Länder in Risikoklassen. Die Verschiebung ist vom Rat bereits gebilligt worden. Das EU-Parlament hat einem Eilverfahren für die Verschiebung der Verordnung zugestimmt. Vgl. hierzu auch den Blickpunkt Wirtschaftsrecht in BB 2024, 2497.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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