Im Blickpunkt
Am 19.7.2013 ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in Kraft getreten (s. BB 2013, 1834). Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) schreibt dazu auf ihrer Homepage: “Die PartGmbB steht derzeit Wirtschaftsprüfern/vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern sowie Rechtsanwälten und Patentanwälten offen. Im Vordergrund der gesetzgeberischen Initiative sowie der weiteren Beratungen im Gesetzgebungsverfahren standen allerdings die Rechtsanwälte. Zudem hatte es auch innerhalb der Regierungskoalition zwischenzeitlich kontroverse Debatten über das Gesetz gegeben. Dies hat sich auf das Gesetz negativ ausgewirkt. Es ist nicht in allen Punkten in sich konsistent. Dies erschwert insbesondere die Zusammenarbeit in so genannten interprofessionellen PartGmbB, vor allen Dingen bei Beteiligung von Rechtsanwälten.” In der Rubrik “Berufsregister > Gründung von Berufsgesellschaften” auf der WPK-Homepage ist das Muster eines Partnerschaftsvertrags für die Errichtung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft in der Variante mit beschränkter Berufshaftung (ohne/mit Einbeziehung von EU-Abschlussprüfern) abrufbar. Darüber hinaus finden Sie dort in der Rubrik “Service Center > PartGmbB – Wichtigste Fragen und Antworten” eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zur PartGmbB aus Sicht des Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft