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BB 2014, 1621
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Im Finanzausschuss des Bundestages war am 23.6.2014 der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529) Grundlage einer öffentlichen Anhörung. Thema war die geplante Aufhebung der Steuerfreiheit des Bezugs der Versicherungssumme nach einem entgeltlichen Erwerb gebrauchter Versicherungen, womit den auf dem Versicherungsmarkt vertriebenen Anlagemodellen die steuerliche Begünstigung entzogen werden soll. Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin) nannte die geplante Regelung sachgerecht. Es handele sich um eine “ökonomisch nicht mehr gerechtfertigte Steuerbegünstigung”. Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) bezeichnete die Pläne der Bundesregierung als “nachvollziehbar”. Änderungen an dem Entwurf verlangte Jürgen Brandt, der Präsident des Finanzgerichtstages. Er wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Angehörige sich veranlasst sehen könnten, eine Versicherung zu übernehmen, um die Risikovorsorge des Versicherten aufrechtzuerhalten. Diese Fälle sollten nicht von der Steuerpflicht erfasst werden. Kritik wurde laut hinsichtlich der geplanten Reduzierung der Mehrwertsteuer für Hörbücher von 19 auf sieben Prozent. Es gebe Abgrenzungsprobleme zum Beispiel bei Downloads, so die Deutsche Steuergewerkschaft und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Für Hechtner war “nicht erkennbar, welche positiven ökonomischen Maßnahmen sich aus einer solchen Maßnahme ergeben sollen” (Quelle: hib-Meldung, abrufbar unter www.bundestag.de). Die Stellungnahme der BStBK zum Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.bstbk.de.

Markus van Ghemen, Ressortleiter Steuerrecht

 
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