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BB 2021, 1109
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Vor jeder Außenprüfung steht die Fallauswahl. Diese wird seitens der Finanzverwaltung entweder personell, durch automatisierte Verfahren oder mit Unterstützung derartiger Systeme getroffen. Die Betriebssegmentierung, Einteilung in Größenklassen, richtet sich nach § 3 BpO 2000. Danach gibt es die Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst). Die BpO wird von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt. Die Größenklasseneinheit bestimmt den Prüfungsturnus und die Prüfungsquote (Kontrolldichte), die als eklatant divergierend und gleichheitswidrig angesehen wird (vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Juni 2020, § 193 AO, Rn. 42). Als weiteres Fallauswahlverfahren soll die automationsgestützte Fallauswahl zu den bisherigen Verfahren hinzutreten, insbesondere das Risikomanagementsystem (RMS-Bp) mithilfe regelbasierter Scoringsysteme, sog. theoriegeleiteten Algorithmen. Mit einer kleinen Anfrage (Drs. 19/29053 vom 27.4.2021) fragen Abgeordnete und die Fraktion der FDP u. a., ob der Bundesregierung die festgestellten diskriminierenden Auswirkungen bekannt sind. Besonders interessant ist die Frage 7, mit der nach den vorliegenden Informationen der Bundesregierung zum Verfahren “RMS-Bp” gefragt wird. Ferner, bis wann das Verfahren umgesetzt werden soll und welche Länder dieses Verfahren bereits eingeführt haben. Interessant ist aber auch, dass die Fragesteller wissen möchten, auf welche konkreten Einzelbetriebsdaten, Datensätze und Datenbestände der Finanzverwaltung zurückgegriffen wird. Auf die Antwort darf schon heute gespannt gewartet werden. Bericht über die Antwort folgt an dieser Stelle!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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