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BB 2022, 1493
 

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Die steuerliche Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung ist ein altes Problem. Nun hat auch die EU-Kommission das Thema für sich entdeckt. Im Rahmen der Initiative der EU-Strategie für Unternehmensbesteuerung schlägt sie einen Freibetrag vor, der die Erhöhung des Eigenkapitals steuerlich so behandeln soll wie die Finanzierung von Schulden. Die Erhöhung des Eigenkapitals eines Steuerpflichtigen von einem Steuerjahr zum nächsten soll von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden, ähnlich wie Zinsen als Kosten für Schulden. Diese Regelung soll in der EU zu einem fairen und effizienten Steuersystem führen und so einen Beitrag zur Kapitalmarktunion leisten. Die Steuervorschriften seien geeignet, falsche Anreize zu bieten, nämlich die Fremdfinanzierung gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung zu wählen. Ferner soll der Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen in der EU erleichtert und die Integration der nationalen Kapitalmärkte in einen echten Binnenmarkt gefördert werden. Zudem soll die Anfälligkeit der Unternehmen für unvorhergesehene Veränderungen im Unternehmensumfeld durch übermäßige Verschuldung verringert werden, die zwangsläufig durch die Begünstigung der Fremdfinanzierung gefördert wird. Die Verringerung der übermäßigen Abhängigkeit von Fremdfinanzierungen und die Unterstützung einer möglichen Neugewichtung der Kapitalstruktur der Unternehmen könne sich positiv auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum auswirken. Mal sehen, ob diese Idee Eingang in die deutschen steuerrechtlichen Vorschriften findet. Sinnvoll wäre sie allemal!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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