OFG Sachsen (Anm. von von Bodungen, Thilo und Wurzbacher, Christian)
Fristsetzung nach § 323 Abs. 1 BGB erfordert Angabe eines Endtermins für die Leistungserbringung
OFG Sachsen
vom 16.06.2010
- 7 U 4884/09
BB 2010, 2268 (Heft 38)
BB 2010, 2268 (Heft 38)
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