OLG Stuttgart (Anm. von Undritz, Sven-Holger)
Verzicht des Gläubigers auf Gesellschaftersicherheit führt nicht zum Ausschluss des Regressanspruchs gegen den Gesellschafter nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO
OLG Stuttgart
vom 14.03.2012
- 14 U 28/11
BB 2012, 1434 (Heft 23)
BB 2012, 1434 (Heft 23)
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