OFG Sachsen
"Schein-Partner" dürfen im Briefkopf einer Anwaltssozietät namentlich genannt werden - Haftung der "Schein-Partner" nach Rechtsscheingrundsätzen
OFG Sachsen
vom 18.01.2001
- 29 U 2962/00
BB 2001, 592 (Heft 12)
BB 2001, 592 (Heft 12)
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