BFH
Seit In-Kraft-Treten des § 321a ZPO ist Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft, stattdessen ist fristgebundene Gegenvorstellung möglich
BFH
vom 05.12.2002
- I V B 190/02
BB 2003, 408 (Heft 8)
BB 2003, 408 (Heft 8)
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