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BB 2019, I
Naumann 

Unternehmensberichterstattung in Zeiten der Bekämpfung des Klimawandels: Transparenz allein reicht nicht

Abbildung 1

Die EU-Kommission ist davon überzeugt, dass die Klimaschutzziele aus dem Pariser Abkommen nur zu erreichen sind, wenn auch das Kapital der Privatwirtschaft in Höhe von mindestens 150 Mrd. Euro jährlich mobilisiert wird. An den entsprechenden Rahmenbedingungen wurde in den vergangenen zwei Jahren mit hoher Intensität gearbeitet.

Eine von der EU-Kommission eingesetzte High Level Expert Group on Sustainable Finance hat Anfang 2018 Empfehlungen vorgelegt, wie Nachhaltigkeitsaspekte auf europäischen Kapitalmärkten besser beachtet werden können. Übergeordnete Ziele sind nachhaltige Ressourcenallokation, Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Risikomanagementsystemen sowie die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit. Dazu wurde eine EU Technical Expert Group on Sustainable Finance eingerichtet, die sich neben der Entwicklung einer Nachhaltigkeitstaxonomie mit den Kriterien für Green Bonds befasst, mit der Einrichtung eines Low-Carbon-Börsenindex und der Ergänzung der Non-Binding Guidelines um die Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD). Transparenz spielt bei allen vier Themen eine zentrale Rolle.

Als Teil des EU Sustainable Finance Action Plan vom März 2018 wurde ein Corporate Reporting Lab bei der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eingerichtet, das die Rechnungslegungsvorgaben unter Beachtung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung fortentwickeln soll. Der erste Tätigkeitsschwerpunkt des Lab soll die Berücksichtigung der TCFD-Empfehlungen zur Klimaberichterstattung in der europäischen Rechnungslegung sein. Die EU-Marktaufsicht ESMA hat die Umsetzung der durch die CSR-Richtlinie geschaffenen Berichtspflichten als einen Schwerpunkt der European Common Enforcement Priorities for 2018 festgelegt. Demnach können Angaben zu Risiken sowohl durch den Klimawandel als auch durch regulatorische Eingriffe zur Begrenzung des Klimawandels für das jeweilige Geschäftsmodell erforderlich sein. Für die entsprechende Berichterstattung würden sich besonders die TCFD-Empfehlungen anbieten. Auf der EU-Ebene ist der klare Wille erkennbar, die Lageberichterstattung im Hinblick auf die TCFD-Empfehlungen fortzuentwickeln.

Als weiteren Teil des EU Sustainable Finance Action Plan hat die EU Mitte 2018 einen Fitness Check on Corporate Reporting durchgeführt, in dessen Rahmen alle EU-Verordnungen und Richtlinien mit Rechnungslegungsbezug auf ihren Anpassungsbedarf vor dem Hintergrund nachhaltiger Entwicklung und Digitalisierung hinterfragt wurden.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ist überzeugt, dass der gegenwärtige Rechtsrahmen der Europäischen Union zur Finanzberichterstattung von Unternehmen grundsätzlich konsistent ist. Allerdings werden derzeit in die externe Unternehmensberichterstattung in inflationärer Anzahl neue Bestandteile eingeführt. Dabei die Konsistenz der Rechnungslegung zu erhalten, stellt eine große Herausforderung dar. Dies gilt auch für die Prüfung und Offenlegung der neuen Berichtselemente, etwa der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Der EU Sustainable Finance Action Plan setzt bei der Bekämpfung des Klimawandels vor allem auf Transparenz. Ohne flankierende Maßnahmen des Gesetzgebers ist die Unternehmensberichterstattung aber wenig geeignet, Veränderungen herbeizuführen. So wird auch bei den TCFD-Empfehlungen davon ausgegangen, dass Investoren Informationen über mittel- bis langfristige Klimarisiken in Unternehmensberichten nutzen und die entsprechenden Risiken einpreisen. Allerdings hat sich die deutsche Politik zwischenzeitlich von ihren Klimazielen für 2020 verabschiedet. Dies bestätigt eher diejenigen Investoren, die die Klimarisiken bislang ausgeblendet haben. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung empfiehlt in seinem aktuellen Jahresgutachten eine Intensivierung des CO2-Emissionszertifikatehandels. Das dürfte – anders als eine ausschließliche Offenlegung von Emissionswerten – dazu führen, dass Investoren solche Emissionen unmittelbar einpreisen.

Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) geht davon aus, dass der Klimawandel – im Gegensatz zur Digitalisierung und zum demografischen Wandel – vergleichsweise wenige Branchen unmittelbar betreffen wird. Es sind vor allem treibhausgasintensive Unternehmen wie die der Stahl-, Chemie-, Energieerzeugungs- und Automobilwirtschaft sowie Versicherungsunternehmen. Allerdings machen diese Branchen rund die Hälfte der DAX 30-Unternehmen aus. Auch deshalb ist die intensive Begleitung der EU-Initiativen in Deutschland erforderlich. Die Bundesregierung sollte zeitnah darlegen, welche Ziele wie und bis wann erreicht werden sollen. So wäre die Rechtssicherheit für Unternehmen und Investoren gewährleistet, auf der aufbauend Investitionen getätigt werden können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass künftig Ad-hoc-Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um Klimaziele zu erreichen. Potenziell einschneidende Entscheidungen sollten mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf fallen, damit sie in den Investitionszyklen von Unternehmen und Verbrauchern berücksichtigt werden können.

Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann ist Sprecher des Vorstands des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) und Honorarprofessor für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster/Westfalen. Er wurde 1990 zum Steuerberater und 1996 zum Wirtschaftsprüfer bestellt.

 
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