BGH
Verbundensein des Abschlussprüfers mit der zu prüfenden Kapitalgesellschaft beurteilt sich nach § 271 Abs. 2 HGB statt nach § 17 Abs. 1 AktG
BGH
vom 03.06.2004
- X ZR 104/03
BB 2004, 2009 (Heft 37)
BB 2004, 2009 (Heft 37)
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