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BB 2017, 816
BFH 
Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen (Urteil vom 08.11.2016, I R 49/15)

Eine gewinnerhöhende Wertaufholung ist auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen diese später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird.

BFH, BB 2017, 816-818 (Urteil vom 08.11.2016, I R 49/15)

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