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BB 2012, 2582
Stumpf, Wolf und Hettenbach, Dieter 
Stumpf, Wolf und Hettenbach, Dieter
Zur (fehlenden) Kausalität unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen

Anlageberater, Aufklärungspflicht, Kapitalanlage, Kick-Backs, Rückvergütungen

BB 2012, 2582 (Heft 42)
Die Reichweite der Pflicht von Anlageberatern, über Rückvergütungen aufzuklären ist - nach zwischenzeitlich nicht immer einheitlicher Rechtsprechung - zuletzt durch Urteil des BGH vom 27.9.2011 weiter präzisiert worden. Im gleichen Maße, in dem die Reichweite der Beratungspflicht durch die Rechtsprechung konkretisiert wird, rücken Folgefragen in den Fokus der in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte und Gerichte. So finden sich zwischenzeitlich einige Entscheidungen, die sich mit der Kausalität einer Pflichtverletzung im Bereich der Aufklärung über Rückvergütungen befassen. Im Folgenden soll daher anhand neuerer Entscheidungen aufgezeigt werden, dass sich möglicherweise Fallgruppen entwickeln, bei denen die Kausalität einer Pflichtverletzung hinsichtlich Rückvergütungen nicht vermutet werden kann.

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