R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Logo ruw-online
Logo ruw-online
Suchmodus: genau  
 
 
BBM 2021, 3
Goetker 

Die Ruhe vor dem perfekten Sturm

Abbildung 1

Auch im Februar 2021 hält die Corona-Pandemie Deutschland fest im Griff. Staatliche Liquiditätshilfen und Kurzarbeitergeld, aber auch die Zugeständnisse von Vertragspartnern (beispielsweise Vermietern) haben bislang vielen Unternehmen geholfen, die Krise ohne eine akute Zahlungsunfähigkeit zu überstehen. Insolvenzantragspflichten waren unter gewissen Voraussetzungen suspendiert worden. Die Wirtschaft wurde „in ein künstliches Koma versetzt“.

Die Wirkung dieser Betäubung lässt jedoch nach! Es wird deutlich, dass die Pandemie auch das Jahr 2021 deutlich mitprägen wird. Viele Unternehmer erkennen, dass die Schuldenlast nicht mehr tragbar/rückführbar sein wird und ein erheblicher Restrukturierungsbedarf besteht. Außerdem setzt sich vermehrt die richtige Erkenntnis durch, dass entgegen landläufiger Meinung die Insolvenzantragspflichten nach den verschiedenen Änderungen des COVInsAG (zuletzt am 28. Januar 2021) nur in Ausnahmefällen suspendiert sind. Die Zeichen stehen also auf Sturm!

Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und in Rekordzeit das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) geschaffen, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Das StaRUG bietet wertvolle Instrumente für die freie Sanierung, aber auch für M&A-Transaktionen in der Krise. Nach französischem Vorbild wurde eine Sanierungsmoderation eingeführt, bei der ein gerichtlich bestellter Moderator dem Schuldner hilft, mit ausgewählten Gläubigern einen konsensualen Sanierungsvergleich zu schließen. Ferner eröffnet das StaRUG ab Eintritt einer drohenden Zahlungsunfähigkeit den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, der im Kern einen Restrukturierungsplan vorsieht, in den sachgerecht ausgewählte Gläubigergruppen, aber auch die Anteilseigner einbezogen werden können. Der Restrukturierungsplan kann (wie ein Insolvenzplan) unter gewissen Voraussetzungen auch gegen den Willen einzelner Planbetroffener mit einer Mehrheit von 75 Prozent pro Gruppe und sogar gegen den Willen ganzer Gruppen (auch der Anteilseigner) angenommen werden und M&A-Transaktionen oder einen Debt Equity Swap vorsehen. Bei gerichtlicher Bestätigung werden diese Maßnahmen auch gegen eine spätere Anfechtung abgesichert. Investoren können also mit vielen Transaktionen in Krisensituationen rechnen und werden dabei zudem auf ein verbessertes Instrumentarium zurückgreifen können!

Dr. Uwe Goetker
Partner und Co-Head Restrukturierung & Insolvenz bei McDermott Will & Emery

 
stats