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BBM 2021, 3
Zimmermann 

Gerechte und rechtssichere Grundsteuer schaffen!

Abbildung 1

Die Debatte um die Grundsteuer währte Jahrzehnte, so lange, dass schließlich so stark verzerrte Bewertungen der Grundbesteuerung zu Grunde lagen, dass das Bundesverfassungsgericht diese als nicht mehr verfassungsgemäß ansah. Zukünftig wird es ein bundesweites Grundsteuermodell, aber auch abweichende Modelle davon in einigen Bundesländern geben, betreffend zum Beispiel die Wertfeststellungen. Zündstoff für kontroverse Debatten. Für die Immobilieneigentümer und die Gemeinden geht es um eine Steuer mit einem Volumen von fast 15 Milliarden Euro Volumen. Aber es geht um mehr als Geld. Es geht darum, eine rechtssichere, gerechte und nachvollziehbare Grundsteuerreform umzusetzen. Daran müssen sich alle Grundsteuer-Modelle messen lassen. Wesentlicher Grund für die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer waren Ungleichbehandlungen in den Bewertungen und folgend der Steuerlast. Daher wird es in jedem Falle nach der Reform Eigentümer geben, die mehr, aber auch, die weniger oder gleich viel Grundsteuer bezahlen müssen. Insgesamt aber soll die Reform in Summe aufkommensneutral sein und nicht zu Steuermehrbelastungen führen, dazu wurde die Steuermesszahl stark abgesenkt. Daher wird es zu Veränderungen der gemeindlichen Hebesätze als rechnerische Grundlage der Besteuerung kommen müssen. Und all dies wird die Kommunalpolitik vor Ort öffentlich diskutieren und mit neuen Grundsteuerbescheiden umsetzen, darum braucht sie Zugang zu den Bewertungsdaten, um die neue Steuer erklären zu können.

Die Bundesländer sind aufgefordert, die gewaltige Aufgabe der Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken zeitig zu schaffen. Aus Sicht der Gemeinden möglichst bis Ende 2023, damit es dort möglich ist, die Reform und neuen Grundsteuerbescheide wie vom BVerfG gefordert bis zum 1.1.2025 umzusetzen. Die gemeindliche Hebesatzanpassung wird in vielen Bundesländern dann auch die neue Grundsteuer C mit einem erhöhten Hebesatz auf bebaubare, aber noch unbebaute Grundstücke betreffen.

Rechtssicherheit und Rechtsfrieden nach der Grundsteuerreform ist der gemeindliche Wunsch an diese. Zu erwarten steht, dass mit den ersten Grundsteuerbescheiden 2025 diese vom Bundesmodell bis zu allen Landesmodellen rechtlich umfassend hinterfragt und geprüft werden. Es besteht nun die Chance, die unendliche Geschichte der Grundsteuerdebatte gut abzuschließen.

Uwe Zimmermann Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

 
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