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Europäische Insolvenzverordnung (2021), S. 503—507 
Art. 43 Zusammenarbeit und Kommunikation … 
Christoph G. Paulus 
Christoph G. Paulus
Europäische Insolvenzverordnung. Art. 43 Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltern und Gerichten
Europäische Insolvenzverordnung (2021), S. 503—507

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