5 Inhalt
2.2Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit
2.3Reduzierung auf Teilzeitarbeit
2.3.1Modell 1: Teilzeitbeschäftigung wird weiter ausgeübt
2.3.2Modell 2: Einvernehmliche Teilzeitbeschäftigung
2.3.3Modell 3: Einklagbare Teilzeitbeschäftigung
2.3.4Modell 4: Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber
2.3.5Modell 5: Selbstständige Tätigkeit
2.4Wichtiges zur Beantragung von Elternzeit
3.Berechnung des Elterngeldes mit Beispielen
3.2Berechnungsbasis = Nettoeinkommen
3.3Höhe des Elterngeldes = 67% des Nettoeinkommens
3.4Besonderheiten bei der Berechnung von Elterngeld Plus
3.7Teilzeitbeschäftigung: Anrechnung Verdienst
3.8Steuergestaltungsmöglichkeiten
4.1Bezugszeitraum wird in Monatsbeträgen gemessen
4.2Zwei Partnermonate zusätzlich
4.3Ausnahmefälle bei Partnermonaten
5.1Bezugszeitraum bei Elterngeld Plus
5.2Anspruch auf Partnerschaftsbonus
5.3Aufteilung bei Antragstellung
6.Elterngeld für Alleinerziehende
7.Zusammentreffen von Elterngeld und anderen Einnahmen
7.1Elterngeld und eigenes Erwerbseinkommen
7.2Elterngeld und Mutterschaftsgeld
7.3Elterngeld und Arbeitslosengeld
7.4Elterngeld und ausländische Einkünfte für Kinder
7.6Elterngeld und einkommensabhängige Sozialleistungen
9.Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeiten
10.1Auskunftspflichten der Antragsteller
10.2Auskunftspflichten des Arbeitgebers
15.Elterngeld und Sozialversicherung
15.1Kranken- und Pflegeversicherung
15.2Renten- und Arbeitslosenversicherung
15.3Zuschüsse des Arbeitgebers während des Elterngeldbezugs
16.Elterngeld und andere staatliche Leistungen für Kinder
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) – Auszug –