XI Inhalt
- Danksagung
- Abbildungsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Teil A: Problemaufriss
- B. Teil B: Rechtsrahmen und Forschungsfrage
- I. Gesetzliche Grundlagen
- II. Gesetzliche Definition des Herstellerbegriffs
- III. Klarstellungsinteresse
- 1. Klarstellungsinteresse aus Unternehmersicht
- 2. Klarstellungsinteresse aus staatlicher Sicht
- C. Teil C: Methodische Herangehensweise zur Schärfung des produktsicherheitsrechtlichen Rechtsbegriffs „Hersteller“
- D. Teil D: Annäherung durch eine historische Betrachtung des Herstellerbegriffs im ProdSG
- I. Einführung
- II. Historischer Kontext des Produktsicherheitsrechts vom Spätmittelalter bis zum ersten deutschen Produktsicherheitsgesetz
- III. Das Gesetz über technische Arbeitsmittel – das erste deutsche Produktsicherheitsgesetz
- IV. Das Gerätesicherheitsgesetz – Novellierung des GtA
- V. Novellierung des GSG von 1992
- VI. Das Produktsicherheitsgesetz a.F. 1997
- VII. Entstehung des GPSG 2004
- VIII. Novellierung 2011 – aktueller Gesetzesstand
- IX. Zwischenergebnis – Implikationen für die Auslegung des Herstellerbegriffs des ProdSG n.F.
- E. Teil E: Annäherung durch eine teleologische Betrachtung des europäischen Produktsicherheitsrechts
- I. Einführung
- II. Auswirkungen des europäischen Rechts im harmonisierten Bereich auf die Auslegung des Herstellerbegriffs
- 1. CE-Zertifizierung als innovative Form der Wirtschaftsüberwachung
- 2. Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarkts
- 3. Genereller Aufbau des CE-Systems
- 4. Modus des CE-Systems
- 5. (Keine) substituierende Wirkung
- 6. Funktionale Äquivalenz des CE-Systems
- 7. Grundsätze der Letzt- und Gewährleistungsverantwortung
- 8. Auswirkungen auf die Auslegung des Herstellerbegriffs
- III. Auswirkungen des europäischen Rechts im nicht harmonisierten Bereich auf die Auslegung des Herstellerbegriffs
- IV. Zwischenergebnis
- F. Teil F: Originäre Auslegung des Herstellerbegriffs unter Zugrundelegung der Ergebnisse aus D und E
- I. Allgemeines
- 1. Person des Herstellers
- 2. „Im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“
- 3. Sachlicher Geltungsbereich – Produkte
- II. Fallgruppen
- 1. Fallgruppe 1 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 1 ProdSG
- a) Eigenständiges „Herstellen“ eines Produkts im engeren Sinn
- b) Endhersteller/„Assembler“
- c) Abgrenzung zwischen eigenständigen Herstellern und Entwicklern
- d) Übertragung der Herstellerpflichten
- e) Zwischenergebnis zu Fallgruppe 1
- 2. Fallgruppe 2 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. a) ProdSG: der Quasi-Hersteller
- 3. Fallgruppe 3 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. b) Alt. 1 ProdSG und Fallgruppe 4 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. b) Alt. 2 ProdSG
- a) Einführung
- b) Gesetzliche Fiktionen der Herstellereigenschaft
- c) Abgrenzungsbedürfnis zwischen den Fallgruppen
- d) Privilegierung gebrauchter Produkte gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 ProdSG
- e) Gebrauchtes Produkt
- aa) Harmonisierter Bereich
- bb) Nicht harmonisierter Bereich
- cc) Maßgeblicher Zeitpunkt
- dd) Inbetriebnahme
- ee) Zwischenergebnis gebrauchtes Produkt
- f) Abgrenzung zwischen „wiederaufbereiten“ und „wesentlich verändern“
- g) Wiederaufbereiten
- h) Wesentliche Veränderung
- i) Abgrenzung im Einzelnen
- j) Maßstab für die Abgrenzung
- k) Zwischenergebnis Fallgruppe 3 und Fallgruppe 4
- 4. Fallgruppe 5 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. b) Alt. 2 ProdSG
- a) Einführung
- b) Verbraucherprodukte
- aa) Tatbestandsmerkmal Verbraucher
- bb) Fallvariante 1: Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind gemäß § 2 Nr. 26 Var. 1 ProdSG
- cc) Fallvariante 2: Produkte, die unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, vom Verbraucher benutzt werden könnten gemäß § 2 Nr. 26 Var. 2 ProdSG
- dd) Fallvariante 3: Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden gemäß § 2 Nr. 26 Var. 3 ProdSG
- ee) Zwischenergebnis Verbraucherproduktbegriff
- c) Auslegung „Beeinflussung der Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts“
- aa) Sicherheitsbegriff
- bb) Allgemeine Sicherheitsparameter des ProdSG
- cc) Tatbestandsspezifische Handlung – Beeinflussung
- (1) Maßstab bei der Auslegung der „Beeinflussung“
- (2) Anforderungen an ein Beeinflussen beziehungsweise Verändern
- (3) Grenzen bei der Konstitution der Herstellereigenschaft
- (4) Technische Normen
- (5) Risikobeurteilung nach RAPEX
- (6) Maßstab technischer Schwierigkeitsgrad – Kenntnisse eines Laien
- (7) Konkretisierung des laienhaften, technischen Schwierigkeitsgrades durch die Rechtsprechung
- (8) Handlungen der Schlussfertigung
- d) Zwischenergebnis Fallgruppe 5
- 1. Fallgruppe 1 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 1 ProdSG
- III. Zwischenergebnis Auslegung des Herstellerbegriffs
- I. Allgemeines
- G. Teil G: Interdependenzen zum produkthaftungsrechtlichen Herstellerbegriff
- H. Teil H: Interdependenzen in ausgewählten Einzelproblemen
- I. Teil I: Schlussbetrachtung
- Quellenverzeichnis