Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Abkürzungsverzeichnis
- Teil 1: Einleitung und technische Grundlagen
- A. Einleitung
- B. Technische Grundlagen hochautomatisierter Fahrfunktionen
- Teil 2: Sicherheitsanforderungen aufgrund des Inbetriebnahmerechts
- A. Deutschland
- I. Rechtsrahmen für die Inbetriebnahme hochautomatisierter Fahrfunktionen
- 1. Veränderungen im Zulassungsrecht seit der Geltung der VO (EU) 2018/858
- 2. Rahmenvorgaben der VO (EU) 2018/858
- a) Hochautomatisierte Systeme als Gegenstand der Genehmigung
- b) Möglichkeit der isolierten Genehmigung von hochautomatisierten Systemen in der Praxis
- c) Die EU-Systemtypgenehmigung als Genehmigungsart für in unbegrenzter Serie produzierte hochautomatisierte Fahrfunktionen
- d) Rechtsgrundlage zur Erteilung einer EU-Systemtypgenehmigung für hochautomatisierte Fahrfunktionen in Art. 29 Abs. 1 oder in Art. 39 Abs. 2 VO (EU) 2018/858
- II. Sicherheitsanforderungen bei der Regeltypgenehmigung von automatischen Spurhalteassistenzsystemen (ALKS) auf Grundlage von Art. 29 Abs. 1 VO (EU) 2018/858
- 1. Spezifische Vorgaben der VO (EU) 2019/2144 für die Regeltypgenehmigung hochautomatisierter Fahrfunktionen gem. Art. 29 Abs. 1 VO (EU) 2018/858
- a) Zielsetzung und Inhalt der VO (EU) 2019/2144
- b) Technische Anforderungen für hochautomatisierte Fahrfunktionen gem. Anhang II und Anhang I der VO (EU) 2019/2144 in der UN-Regelung Nr. 157
- c) Einschränkung des Anwendungsbereichs der UN-Regelung Nr. 157 auf ALKS als Begrenzung des Anwendungsbereichs der Regeltypgenehmigung
- 2. Überprüfbarkeit der Anforderungen aus § 1a Abs. 2 S. 1 StVG im Rahmen der Genehmigung
- 3. Anforderungen der UN-Regelung Nr. 157
- 1. Spezifische Vorgaben der VO (EU) 2019/2144 für die Regeltypgenehmigung hochautomatisierter Fahrfunktionen gem. Art. 29 Abs. 1 VO (EU) 2018/858
- III. Sicherheitsanforderungen bei der Ausnahmetypgenehmigung sonstiger hochautomatisierter Fahrfunktionen gem. Art. 39 Abs. 2 VO (EU) 2018/858
- IV. Zusammenfassung der Ergebnisse für Deutschland
- I. Rechtsrahmen für die Inbetriebnahme hochautomatisierter Fahrfunktionen
- B. Kalifornien
- I. Rechtsquellen des Inbetriebnahmerechts und Auslegungsgrundsätze
- II. Rechtsrahmen für die Inbetriebnahme hochautomatisierter Fahrfunktionen
- III. Sicherheitsanforderungen bei der Selbstzertifizierung und der Genehmigung hochautomatisierter Fahrfunktionen
- 1. Keine spezifischen Anforderungen in den Federal Motor Vehicle Safety Standards (FMVSS)
- 2. Anforderungen gem. Cal. Veh. Code § 38750 und den Regulations of the California Department of Motor Vehicles on the Deployment of Autonomous Vehicles (DMVR)
- a) Grundlagen zu Cal. Veh. Code § 38750 und den DMVR
- b) Anforderungen in Bezug auf das Sicherheitsniveau bei der Ausführung der dynamischen Fahraufgabe
- c) Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften
- d) (Keine) Anforderungen in Bezug auf die sonstige Ausführung der dynamischen Fahraufgabe
- IV. Zusammenfassung der Ergebnisse für Kalifornien
- C. Vergleich der Rechtsordnungen und Reformvorschläge
- I. Vergleich der formellen Vorgaben
- II. Vergleich der materiellen Vorgaben
- 1. Unterschiedlicher Anwendungsbereich des Cal. Veh. Code § 38750 (c), der DMVR und der UN-Regelung Nr. 157 und dessen Folgen für den Vergleich
- 2. Inhaltliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- 3. Gründe für die Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- 4. Bewertung und Empfehlungen für Änderungen der UN-Regelung Nr. 157
- a) Rechtssicherheit und Steigerung der Straßenverkehrssicherheit als Bewertungskriterien
- b) Sicherheitsniveau bei der Ausführung der dynamischen Fahraufgabe
- c) Umfang der einzuhaltenden Straßenverkehrsvorschriften
- d) Art und Weise der Befolgung der Straßenverkehrsvorschriften
- e) Sonstige Ausführung der dynamischen Fahraufgabe
- III. Fazit des Rechtsvergleichs für das Inbetriebnahmerecht
- A. Deutschland
- Teil 3: Sicherheitsanforderungen aufgrund des zivilrechtlichen Produkthaftungsrechts
- A. Deutschland
- I. Grundsätze zur Bestimmung der Konstruktionspflichten
- II. Konkretisierung der Grundsätze in Bezug auf die fahrbetriebliche Sicherheit hochautomatisierter Fahrfunktionen
- 1. Keine absolute Unfallfreiheit
- 2. Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen
- a) Öffentlich-rechtliche Sicherheitsstandards und technische Normen
- b) Mindestens größere Gesamtsicherheit als ein menschlicher Fahrer
- c) Mindestsicherheit in der konkreten Unfallsituation
- d) Sicherheitstechnisch überlegene Alternativkonstruktionen gem. dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik
- 3. Zumutbare Sicherheitsvorkehrungen
- III. Zusammenfassung der Ergebnisse für Deutschland
- B. Kalifornien
- I. Rechtsquellen des zivilrechtlichen Produkthaftungsrechts
- II. Strict products liability und negligence als Haftungsgründe
- III. Strict products liability
- 1. Grundsätze zur Bestimmung von Konstruktionsfehlern
- 2. Konkretisierung der Grundsätze in Bezug auf die fahrbetriebliche Sicherheit hochautomatisierter Fahrfunktionen
- a) Consumer-expectations test
- b) Risk-benefit test
- (1) Größe der Gefahren durch hochautomatisierte Fahrfunktionen und Eintrittswahrscheinlichkeit
- (2) Mindestsicherheitsanforderungen gem. dem Cal. Veh. Code und den DMVR
- (3) Keine weiteren Anforderungen aus nichtgesetzlichen Standards
- (4) Sicherheitstechnisch überlegene Alternativkonstruktionen
- (a) Safe harbour bei doppelter Gesamtsicherheit im Vergleich zum menschlichen Fahrer
- (b) Bewertung der Gesamtsicherheit im Vergleich zu anderen hochautomatisierten Systemen und einem menschlichen Fahrer
- (c) Bewertung der Sicherheit in der konkreten Unfallsituation im Vergleich zu anderen hochautomatisierten Systemen und einem menschlichen Fahrer
- (d) Bewertung der Sicherheit in der konkreten Unfallsituation im Vergleich zu anderen hochautomatisierten Systemen
- (e) Prognose der Entscheidung kalifornischer Gerichte
- IV. Negligence
- V. Zusammenfassung der Ergebnisse für Kalifornien
- C. Vergleich der Rechtsordnungen und Reformvorschläge
- A. Deutschland
- Teil 4: Ausblick und Fazit
- A. Künftige Reform der UN-Regelung Nr. 157
- B. Nationale Vorschriften für vollautomatisierte Fahrfunktionen im Gesetz zum autonomen Fahren
- I. Keine Regelungen in § 1a Abs. 2 S. 1 StVG
- II. Regelungen im Gesetz zum autonomen Fahren
- 1. Inhalt der §§ 1d, e, h StVG
- 2. Regelungen für vollautomatisierte Fahrfunktionen
- 3. Vereinbarkeit mit der VO (EU) 2018/858
- 4. Übertragung der Reformvorschläge
- C. Europäische Vorschriften für vollautomatisierte Fahrfunktionen in der VO (EU) 2019/2144
- D. Fazit
- Literaturverzeichnis
- Anhänge