- Vorwort
- Bearbeiterverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Einleitung
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 1 Errichtung von Betriebsräten
- § 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
- § 3 Abweichende Regelungen
- § 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
- § 5 Arbeitnehmer
- § 6 Arbeiter und Angestellte (weggefallen)
- Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
- § 7 Wahlberechtigung
- § 8 Wählbarkeit
- § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder
- § 10 Vertretung der Minderheitsgruppen (weggefallen)
- § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
- § 12 Abweichende Erteilung der Betriebsratssitze (weggefallen)
- § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
- § 14 Wahlvorschriften
- § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
- § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter
- § 16 Bestellung des Wahlvorstands
- § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
- § 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
- § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
- § 19 Wahlanfechtung
- § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
- Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats
- § 21 Amtszeit
- § 21a Übergangsmandat
- § 21b Restmandat
- § 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
- § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
- § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 25 Ersatzmitglieder
- Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats
- § 26 Vorsitzender
- § 27 Betriebsausschuss
- § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- § 28a Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
- § 29 Einberufung der Sitzungen
- § 30 Betriebsratssitzungen
- § 31 Teilnahme der Gewerkschaften
- § 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
- § 33 Beschlüsse des Betriebsrats
- § 34 Sitzungsniederschrift
- § 35 Aussetzung von Beschlüssen
- § 36 Geschäftsordnung
- § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
- § 38 Freistellungen
- § 39 Sprechstunden
- § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
- § 41 Umlageverbot
- Vierter Abschnitt Betriebsversammlung
- § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
- § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
- § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
- § 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen
- § 46 Beauftragte der Verbände
- Fünfter Abschnitt Gesamtbetriebsrat
- § 47 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
- § 48 Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
- § 49 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 50 Zuständigkeit
- § 51 Geschäftsführung
- § 52 Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung
- § 53 Betriebsräteversammlung
- Sechster Abschnitt Konzernbetriebsrat
- § 54 Errichtung des Konzernbetriebsrats
- I. Grundsatz
- II. Unterordnungskonzern als Voraussetzung
- 1. Anknüpfung an § 18 Abs 1 AktG
- 2. Abhängigkeitsverhältnis
- 3. Einheitliche Leitung
- 4. Konzerne mit Auslandsberührung
- 5. Verkennung des Konzernbegriffs
- III. Errichtung des Konzernbetriebsrats
- IV. Bestand des Konzernbetriebsrats
- V. Streitigkeiten
- § 55 Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats, Stimmengewicht
- I. Mitglieder im Konzernbetriebsrat
- 1. Entsendung
- 2. Abweichende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
- 3. Stimmrecht
- 4. Abberufung
- II. Streitigkeiten
- § 56 Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern
- § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 58 Zuständigkeit
- I. Allgemeines
- II. Originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats nach Abs 1
- 1. Zuständigkeitsverteilung zwischen Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsrat
- 2. Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats im Einzelnen
- 3. Zuständigkeit für Betriebe ohne Betriebsrat
- III. Übertragung von Angelegenheiten auf den Konzernbetriebsrat nach Abs 2
- IV. Konzernbetriebsvereinbarung
- V. Streitigkeiten
- § 59 Geschäftsführung
- § 59a Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung
- Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 60 Errichtung und Aufgabe
- § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 63 Wahlvorschriften
- § 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
- § 65 Geschäftsführung
- § 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
- § 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen
- § 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
- § 69 Sprechstunden
- § 70 Allgemeine Aufgaben
- § 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 72 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
- § 73 Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften
- Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 73a Voraussetzung der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
- § 73b Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften
- Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
- § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
- § 76 Einigungsstelle
- § 76a Kosten der Einigungsstelle
- § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
- § 78 Schutzbestimmungen
- § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
- § 79 Geheimhaltungspflicht
- § 79a Datenschutz
- § 80 Allgemeine Aufgaben
- Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- § 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
- § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- § 83 Einsicht in die Personalakten
- § 84 Beschwerderecht
- § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- § 86 Ergänzende Vereinbarungen
- § 86a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Dritter Abschnitt Soziale Angelegenheiten
- § 87 Mitbestimmungsrechte
- § 88 Freiwillige Betriebsvereinbarungen
- § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
- Vierter Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte
- § 91 Mitbestimmungsrecht
- Fünfter Abschnitt Personelle Angelegenheiten
- Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten
- § 92 Personalplanung
- § 92a Beschäftigungssicherung
- § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen
- § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze
- § 95 Auswahlrichtlinien
- Zweiter Unterabschnitt Berufsbildung
- § 96 Förderung der Berufsbildung
- § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
- § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
- Dritter Unterabschnitt Personelle Einzelmaßnahmen
- § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen
- § 101 Zwangsgeld
- § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
- § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
- § 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
- § 105 Leitende Angestellte
- Sechster Abschnitt Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Vorbemerkungen zu §§ 106ff
- § 106 Wirtschaftsausschuss
- § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
- § 108 Sitzungen
- § 109 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
- § 109a Unternehmensübernahme
- § 110 Unterrichtung der Arbeitnehmer
- Zweiter Unterabschnitt Betriebsänderungen
- § 111 Betriebsänderungen
- § 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
- § 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen
- § 113 Nachteilsausgleich
- Fünfter Teil Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
- Erster Abschnitt Seeschifffahrt
- § 114 Grundsätze
- § 115 Bordvertretung
- § 116 Seebetriebsrat
- Zweiter Abschnitt Luftfahrt
- § 117 Geltung für die Luftfahrt
- Dritter Abschnitt Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
- § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
- Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
- § 120 Verletzung von Geheimnissen
- § 121 Bußgeldvorschriften
- Siebenter Teil Änderung von Gesetzen
- §§ 122–124 (gegenstandslos)
- Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 125 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
- § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen
- § 127 Verweisungen
- § 128 Bestehende abweichende Tarifverträge
- § 129 Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie
- § 130 Öffentlicher Dienst
- § 131 Berlin-Klausel
- § 132 Inkrafttreten
- Anhang 1 Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung – WO)
- Anhang 2 Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt – WOS)
- Anhang 3 Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG)
- Sachregister