- Vorwort zur 2. Auflage
- Bearbeiterverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Kapitel 1 Der Wirtschaftsausschuss als Teil der Gremien-Struktur der Mitbestimmung
- I. Einleitung
- II. Funktion, Bildung und Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses
- 1. Funktion des Wirtschaftsausschusses
- a) Der Wirtschaftsausschuss als Hilfsorgan des (Gesamt-)Betriebsrats
- b) Der Wirtschaftsausschuss als unternehmensbezogenes Organ
- 2. Bildung des Wirtschaftsausschusses
- a) Voraussetzungen der Bildung des Wirtschaftsausschusses
- b) Beteiligte und Ablauf der Bildung des Wirtschaftsausschusses
- c) Ersetzung des Wirtschaftsausschusses
- 3. Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses
- a) Binnenorganisation und Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses sowie Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses und seiner Mitglieder
- b) Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den und Beratung mit dem Unternehmer sowie Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem (Gesamt-)Betriebsrat
- III. Sonderthema: Verhältnis des Wirtschaftsausschusses zum (mitbestimmten) Aufsichtsrat
- 1. Funktion des (mitbestimmten) Aufsichtsrats
- 2. Bedeutung der Kompetenzen des (mitbestimmten) Aufsichtsrats für die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer
- 3. Kommunikation zwischen Wirtschaftsausschuss und (mitbestimmtem) Aufsichtsrat
- IV. Sonderthema: Errichtung des Wirtschaftsausschusses bei Modifikation der Betriebsverfassung
- 1. Problemstellungen in der Praxis
- 2. Betriebsverfassungsorganisation als beidseitig zwingendes Recht
- 3. Errichtung eines Wirtschaftsausschusses im Kleinunternehmen durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung
- 4. Errichtung eines Konzernwirtschaftsausschusses durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung
- 5. Wirtschaftsausschuss und Strukturtarifvertrag
- V. Fazit
- Kapitel 2 Besondere Beratungsgegenstände
- I. Einleitung
- II. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG
- 1. Allgemeine Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und Unterrichtungspflicht des Unternehmers
- 2. Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung
- 3. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG
- III. Besondere Beratungsgegenstände
- 1. Vorbemerkung
- 2. Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss in Krisenzeiten
- a) Zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens i.S.v. § 106 BetrVG; insbesondere Validierung von Business-Plänen
- b) Einführung von Kurzarbeit als „wissenschaftliche Angelegenheit“ i.S.v. § 106 BetrVG; insbesondere Kombination von Kurzarbeit und Qualifikation
- c) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten in der Krise
- 3. Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung als „wirtschaftliche Angelegenheit“?
- 4. Die Personalplanung als „Lobby der zukünftigen Arbeitsplätze“
- a) Zur Personalplanung im Zuge von Industrie/Arbeit 4.0
- b) Verhältnis zu den §§ 92ff. und §§ 96ff., 97 Abs. 2 und §§ 111ff. BetrVG
- IV. Sonderthema: Planungs-Sitzungen im deutschen (Teil-)Konzern und in der Matrix-Organisation
- 1. Das „Unternehmen“ als Anknüpfungspunkt
- a) Der Wirtschaftsausschuss im Konzern
- b) Der Wirtschaftsausschuss in der Matrix-Organisation
- 2. Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses im Konzern und in der Matrix-Organisation
- a) Umfang und Reichweite der Beteiligungsrechte
- b) Insbesondere: Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses abhängiger Unternehmen bei Informationsdefiziten
- c) Haftung des Unternehmers bei Informationsdefiziten
- V. Fazit
- Kapitel 3 Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens
- I. Einleitung
- II. Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens i.S.d. § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG
- 1. Grundlagen
- 2. Regelungsgegenstand des § 106 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 9a BetrVG
- 3. Abgrenzung zu den besonderen Beratungsgegenständen des § 106 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 9a BetrVG
- 4. Wirtschaftliche Angelegenheiten in der Pandemie
- III. Reichweite des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses
- 1. Wirtschaftliche Angelegenheiten als Angelegenheiten des Unternehmens
- 2. Fragerecht des Wirtschaftsausschusses
- a) Unternehmen als Anknüpfungspunkt
- b) Grundsätzlich kein Informationsdurchgriff bei Konzernbezug
- c) Informationsdurchgriff bei Konzernbezug nur unter engen Voraussetzungen denkbar
- IV. Sonderthema: Abgrenzung der Beratung nach § 106 BetrVG zu den Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG
- 1. Verhältnis der Beratung nach § 111 BetrVG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG
- a) Gegenstand und Durchführung der Beratungen
- b) Zeitpunkt und Reihenfolge der Beratungen
- 2. Verhältnis der Beratungen nach § 17 KSchG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG
- a) Verhältnis der Beratungen zueinander
- b) Gegenstand und Durchführung der Beratungen
- c) Zeitpunkt und Durchführung der Beratungen
- V. Fazit
- Kapitel 4 Zeitpunkt der Beratung
- I. Praktische Relevanz
- II. Ein Zeitfenster ermitteln
- 1. Rechtzeitig, aber nicht zu früh
- 2. Verspätung vermeiden
- a) Begriff der Rechtzeitigkeit
- b) Praxisrelevante Konstellationen
- c) Drohende Sanktionen
- III. Spannungsfeld „Publizitätspflicht und Unterrichtung“
- 1. Rechtliches Dilemma
- 2. Lösungsansatz
- 3. Zusammenfassung
- IV. Sonderthema: Planung und Gestaltung von Personalmaßnahmen im Konzern
- 1. Personalmaßnahmen auf Unternehmensebene
- 2. Personalmaßnahmen auf Konzernebene
- 3. Zusammenfassung
- V. Fazit
- Kapitel 5 Ablauf und Dauer
- I. Grundlagen
- II. Ablauf und Dauer der Beratungen effizient gestalten
- 1. Zeitlicher Rahmen der Beratungsdauer
- a) Untergrenze
- b) Obergrenze
- 2. Gestaltung des Sitzungsablaufs
- a) Zielorientiertes Unterrichten und Beraten
- b) Reihenfolge der Beratungsgegenstände
- III. Fazit
- IV. Sonderthema: Einberufungspflicht und Tagesordnung
- 1. Einberufung des Gremiums
- a) Berechtigung zur Einberufung
- b) Einberufungspflicht
- 2. Festlegung der Tagesordnung
- 3. Fazit
- V. Sonderthema: „Beratungshemmnis“ Europäischer Betriebsrat?
- 1. Praktische Bedeutung
- 2. Die Beteiligungsrechte
- a) Unterrichtung und Anhörung im gesetzlichen Modell
- b) Unterrichtung und Anhörung bei bestehender Vereinbarung
- 3. Das Beteiligungsverfahren
- a) Grundlegendes zu den Sitzungen
- b) Gemeinsame Beteiligung mit nationalen Arbeitnehmervertretern
- c) Fehler und ihre Konsequenzen
- 4. Fazit
- Kapitel 6 Erforderliche Unterlagen
- I. Praktische Relevanz
- II. Umfang der Unterrichtungspflicht mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen
- 1. Mindestumfang und -inhalt
- 2. Häufig nachgefragte Unterlagen bei Betriebsänderungen
- 3. „Informationsflut“ vermeiden
- 4. Informations-, aber keine Informationsbeschaffungspflicht
- 5. Im Einzelnen vorzulegende Unterlagen
- III. Seitens des Unternehmens zu beachtende Formalien
- IV. Rechte des Wirtschaftsausschusses im Hinblick auf die Vorlage der Unterlagen
- V. Konsequenzen der Nichtvorlage bzw. unvollständigen Vorlage der Unterlagen
- VI. Sonderthema: Verzahnung mit dem wirtschaftlichen Berater des Betriebsrats
- 1. Berechtigung zur Hinzuziehung eines Sachverständigen
- 2. Erforderlichkeit der Hinzuziehung
- 3. Übermittlung von Unterlagen an den Sachverständigen
- VII. Fazit
- Kapitel 7 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- I. Grundlagen
- II. Begriff
- 1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnis („materielles“ Geheimnis)
- 2. Geheimhaltungserklärung („formelles“ Geheimnis)
- 3. Sonderfälle
- 4. Änderungen durch GeschGehG?
- a) Anwendbarkeit des GeschGehG im Arbeitsrecht
- b) Änderung des Geschäftsgeheimnisbegriffs
- III. Schutzquellen
- 1. Geheimhaltungspflicht des § 79 Abs. 1 BetrVG
- a) Adressaten
- b) Dauer
- c) Umfang
- d) Ausnahmen
- 2. Beschränkte Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 106 BetrVG
- a) Gefährdung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses
- b) Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, § 109 BetrVG
- c) Sanktionen für Verletzung der Unterrichtungspflicht
- 3. Vertragliche Nebenpflicht des Arbeitsvertrags
- 4. Non Disclosure Agreement
- 5. Kollektivverträge
- 6. Deliktsrecht, Kapitalmarktrecht und UWG
- 7. GeschGehG
- 8. Geheimnisschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- a) § 52 ArbGG
- b) § 79 BetrVG im Beschlussverfahren
- 9. Sonderfall: Unternehmensübernahme
- 10. Sonderfall: Hinweisgeberschutz
- IV. Sanktionen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- 1. Ausschluss aus Wirtschaftsausschuss/Auflösung Wirtschaftsausschuss
- 2. Negatorischer Rechtsschutz
- 3. Schadensersatz
- 4. Außerordentliche Kündigung
- 5. Verweigerung weiterer Auskunft
- 6. Strafrechtliche Sanktionen
- 7. GeschGehG
- 8. Marktmissbrauchsverordnung
- V. Sonderthema: Beratungsinhalte aus dem Europäischen Betriebsrat
- 1. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im EBRG
- a) Beschränkte Unterrichtungspflicht der zentralen Leitung, § 35 Abs. 1 EBRG
- b) Geheimhaltungspflicht des EBR gegenüber dem Wirtschaftsausschuss?
- c) Geheimhaltungspflicht des Wirtschaftsausschusses
- 2. Strukturelle Probleme der Geheimhaltung im Mehrebenensystem
- VI. Fazit
- Kapitel 8 Fehler und Fehlerfolgen bei der Beteiligung des Wirtschaftsausschusses
- I. Das Streitverfahren als „klassische“ Fehlerfolge
- 1. Fehler bei der Beteiligung und ihre Konsequenzen
- 2. Vorgehensweise nach Verletzung eines Beteiligungsrechts
- II. Wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann ...
- 1. Wer ist zuständig?
- a) Zuständigkeit der Einigungsstelle
- b) Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
- 2. Die Verfahrensarten im Einzelnen
- a) Verfahren vor der Einigungsstelle
- b) Gerichtliches Verfahren
- c) Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
- 3. Exkurs: Streitigkeiten über das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- 4. Exkurs: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat
- a) Im Verfahren vor der Einigungsstelle
- b) Im gerichtlichen Verfahren
- III. Vollstreckbarkeit der Entscheidungen
- IV. Sonderthema: „Anrechnung“ von Beratungsinhalten in späteren Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG
- 1. Effizientes Beraten in der Praxis
- 2. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 111 BetrVG
- a) Aufteilung der Beratungsinhalte
- b) Bereits vorgelegte Unterlagen
- 3. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 17 KSchG
- a) Beratung mit einem Ausschuss
- b) Beratung mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat
- 4. Beratungsinhalte begrenzen und ergänzend nutzen
- V. Sonderthema: Fehler der WA-Beratung in der späteren Einigungsstelle nach §§ 111, 112 BetrVG
- 1. Fehler im Beteiligungsverfahren
- 2. Zusammenhänge erkennen
- 3. Auswirkungen auf die Interessenausgleichsverhandlungen
- a) Keine unmittelbaren Konsequenzen
- b) Faktische Auswirkungen
- 4. Risiko in der Beratung minimieren
- Kapitel 9 Environmental Social Governance – Bedeutung für die betriebliche Mitbestimmung
- I. Einleitung
- II. ESG in der betrieblichen Mitbestimmung
- 1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss in Frankreich
- 2. Die Rolle des Wirtschaftsausschusses in Deutschland
- 3. § 106 BetrVG als „Einfallstor“?
- a) Betrieblicher Umweltschutz als wirtschaftliche Angelegenheit nach § 106 Abs. 3 Nr. 5a BetrVG
- b) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten nach § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG
- 4. Sonstige Mitbestimmungstatbestände
- a) Betrieblicher Umweltschutz
- b) Nachhaltiges Handeln aufgrund „grüner“ Verhaltensrichtlinien
- c) Nachhaltige Vergütungsgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG)
- d) Mitarbeiterbefragungen: Personalfragebögen/Diversity Monitoring: §§ 80 Abs. 2, 94 Abs. 1 BetrVG
- e) Ausblick: BetrVG-Modernisierungsentwurf einer DGB-Projektgruppe
- III. Zusammenfassung
- Kapitel 10 Datenschutz und Wirtschaftsausschuss
- I. Fragestellung
- II. Die datenschutzrechtliche Grundsystematik im Betriebsverfassungsgesetz
- 1. Regelungsinhalt des § 79a BetrVG
- 2. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
- 3. Datenschutzrechtliche Pflichten
- III. Entsprechende Anwendung des § 79a BetrVG auf den Wirtschaftsausschuss
- IV. Datenschutzrechtliche Pflichten des Wirtschaftsausschusses
- 1. Datenschutzrechtliche Prüfung des Arbeitgebers
- 2. DS-GVO konkretisiert BetrVG-Pflichtenkreis
- 3. Konkrete Vorgaben und Pflichten aus § 79a BetrVG
- V. Leitlinien für wirksames Datenschutzkonzept
- 1. Leitlinien für ein Datenschutzkonzept
- 2. Hintergrund und Erforderlichkeit für technischorganisatorische Maßnahmen
- 3. Beispielhafte technisch-organisatorische Maßnahmen
- VI. Pflichtverstöße und Rechtsfolgen
- Kapitel 11 Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz im Wirtschaftsausschuss
- I. Corporate Social Responsibility
- II. Die Lieferkette als wesentlicher Teil der Corporate Responsibility
- III. Beteiligung des Wirtschaftsausschusses bei Fragen der Sorgfaltspflichten entsprechend dem Sorgfaltspflichtenschutzgesetz
- IV. Bedeutung des Informations- und Fragerechts des Wirtschaftsausschusses
- 1. Umfang der unternehmerischen Sorgfaltspflichten
- 2. Reichweite der Informationspflicht bzw. des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses
- a) Argumente für eine Begrenzung auf das eigene Unternehmen
- b) Argumente für ein weitergehendes Verständnis
- 3. Übertragung auf Unternehmen mit weniger als 1.000/3.000 Arbeitnehmern im Inland
- 4. Inhalt der Unterrichtung durch den Unternehmer
- V. Folgen fehlerhafter/unvollständiger Unterrichtung
- VI. Ausblick auf weitere gesetzgeberische Änderungen – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate- Sustainability-Due-Diligence-Richtlinie
- VII. Fazit und Best Practice-Vorschläge
- Literaturverzeichnis
- Sachregister