Inhaltsverzeichnis
- Vorwort zur zweiten Auflage
- Vorwort zur ersten Auflage
- Teil 1: Grundzüge des BDSG
- Kapitel 1: Einführung
- I. Einleitung
- II. Was sollte man zur Entwicklung des BDSG von 1977 – 2014 wissen?
- III. Welche europäischen Entwicklungen haben Auswirkungen auf die Anwendung des BDSG?
- IV. Mit welchen Problemen muss man beim Umgang mit dem BDSG in der Praxis rechnen?
- V. Warum sollten Unternehmen das BDSG beachten?
- Kapitel 2: Welche Grundprinzipien des BDSG sollte man kennen?
- I. Was bedeuten Begriffe wie Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Datenvermeidung oder Datensparsamkeit?
- II. Was hat es mit dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt auf sich?
- III. Was besagt der Grundsatz der Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten?
- IV. Was bedeutet Transparenz gegenüber dem Betroffenen im deutschen Datenschutzrecht?
- Kapitel 3: Was gehört zum Basiswissen bei der praktischen Anwendung des BDSG?
- I. Wer ist für die Einhaltung der Regeln des BDSG verantwortlich?
- II. Für welche Formen der Datenverarbeitung gilt das BDSG?
- III. Was sind personenbezogene Daten?
- IV. Was sind besondere Arten personenbezogener Daten?
- V. Was bedeutet das Erheben personenbezogener Daten?
- VI. Was ist das Verarbeiten personenbezogener Daten?
- VII. Was versteht man unter dem Nutzen von personenbezogenen Daten?
- VIII. Was ist eine Auftragsdatenverarbeitung?
- Kapitel 4: Was muss man zur Verwendung von Einwilligungen wissen?
- Kapitel 5: Gesetzliche Erlaubnisnormen des BDSG
- I. Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Anordnung
- II. Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis (§ 28 BDSG)
- 1. Datenverarbeitung zur Begründung, Durchführung oder Beendigung von Schuldverhältnissen, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG
- 2. Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG
- 3. Datenverarbeiten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung, § 28 Abs. 3 BDSG
- 4. Verarbeitung sensibler Daten, § 28 Abs. 6-9 BDSG
- III. Datenverarbeitung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses (§ 32 BDSG)
- 1. Umgang mit Beschäftigtendaten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG
- a) Geeignet für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- b) Erforderlich für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- c) Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen (Angemessenheit)
- d) Sonderfall: „Whistleblowing“ (Hinweisgebersysteme) und § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG
- e) Sonderfall: Kontrolle der E-Mails von Beschäftigten
- 2. Aufdeckung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG
- a) Anwendungsbereich von § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG
- b) Anforderungen an den Umgang mit Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten
- c) Vorgaben der Rechtsprechung
- d) Allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten
- e) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- f) Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für Datenumgang
- 1. Umgang mit Beschäftigtendaten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG
- Kapitel 6: Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
- I. Wann müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen?
- II. Welche Stellung und Rechte muss der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen haben?
- III. Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?
- 1. Hinwirken auf die Befolgung der Vorschriften über den Datenschutz
- 2. Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
- 3. Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen
- 4. Bekanntmachung des Verfahrensverzeichnisses
- 5. Durchführung einer Vorabkontrolle
- IV. Welche Stellung und Befugnisse hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte?
- Kapitel 7: Anforderungen an den grenzüberschreitenden Datenverkehr
- I. Wie prüft man in der ersten Stufe die Zulässigkeit der Übermittlung an sich?
- II. Wie wird in der zweiten Stufe die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Datenübermittlung geprüft?
- 1. Der Sitz des Datenempfängers als Ausgangspunkt
- 2. Entgegenstehende schutzwürdige Interessen
- a) Drittstaaten mit anerkanntem angemessenen Schutzniveau
- b) Sonderregelung für Datenempfänger in den USA: Safe Harbor-Abkommen
- c) Ausnahmen vom Verbot der Übermittlung an Stellen ohne angemessenes Schutzniveau
- d) Sonderfälle: Standardvertragsklauseln oder verbindliche Unternehmensregelungen („Binding Corporate Rules“)
- Kapitel 8: Umgang mit Datenpannen nach § 42a BDSG
- I. Wozu dient § 42a BDSG?
- II. Welche Voraussetzungen hat § 42a Satz 1 BDSG?
- III. Was sind die Rechtsfolgen von § 42a Satz 1 BDSG?
- Kapitel 9: Organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
- Kapitel 10: Die Unterrichtung des Betroffenen
- Kapitel 11: Folgen von Verstößen gegen das BDSG
- I. Wen trifft die Verantwortung für Datenschutzverstöße im Unternehmen?
- II. Welche strafrechtlichen Risiken drohen bei Datenschutzverstößen?
- III. Welche ordnungsrechtlichen Sanktionen drohen bei Datenschutzverstößen?
- IV. Welche zivilrechtlichen Risiken drohen bei Datenschutzverstößen?
- Kapitel 12: Welche Aufgaben und Rechte haben die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz?
- I. Wie ist die Datenschutzaufsicht in Deutschland organisiert?
- II. Wie kontrollieren die Aufsichtsbehörden die Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen?
- III. Was passiert, wenn die Aufsichtsbehörde anlässlich der Kontrolle tatsächlich Mängel feststellt?
- IV. Wann kann die Aufsicht den betrieblichen Datenschutzbeauftragten abberufen?
- V. Welche weiteren Aufgaben haben Aufsichtsbehörden?
- Kapitel 1: Einführung
- Teil 2: Abdruck und Kurzkommentierung der wichtigsten Vorschriften des BDSG
- Einleitung
- Erster Abschnitt: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
- § 3 Weitere Begriffsbestimmungen
- § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
- § 4a Einwilligung
- § 4 b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 4c Ausnahmen
- § 4d Meldepflicht
- § 4e Inhalt der Meldepflicht
- § 4 f Beauftragter für den Datenschutz
- § 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
- § 5 Datengeheimnis
- § 6 Rechte des Betroffenen
- § 6a Automatisierte Einzelentscheidung
- § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optischelektronischen Einrichtungen
- § 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
- § 7 Schadensersatz
- § 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
- § 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
- § 9a Datenschutzaudit
- § 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
- § 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
- Zweiter Abschnitt: Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
- Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- Zweiter Unterabschnitt: Rechte des Betroffenen
- Dritter Unterabschnitt: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Dritter Abschnitt: Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
- Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- § 27 Anwendungsbereich
- § 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
- § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
- § 28b Scoring
- § 29 Geschäftsmässige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
- § 30 Geschäftsmässige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
- § 30a Geschäftsmässige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
- § 31 Besondere Zweckbindung
- § 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- Zweiter Unterabschnitt: Rechte des Betroffenen
- Dritter Unterabschnitt: Aufsichtsbehörde
- Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- Vierter Abschnitt: Sondervorschriften
- § 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
- § 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
- § 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
- § 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
- § 42a Informationspflicht bei unrechtmässiger Kenntniserlangung von Daten
- Fünfter Abschnitt: Schlussvorschriften
- Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften
- Anhang
- Sachregister
- Sachregister A
- Sachregister B
- Sachregister C
- Sachregister D
- Sachregister E
- Sachregister F
- Sachregister G
- Sachregister H
- Sachregister I
- Sachregister K
- Sachregister L
- Sachregister M
- Sachregister N
- Sachregister O
- Sachregister P
- Sachregister R
- Sachregister S
- Sachregister T
- Sachregister U
- Sachregister V
- Sachregister W
- Sachregister Z
Abokauf momentan nicht möglich
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus - nach über 10 Jahren wechselt die Datenbank Recht&Wirtschaft auf ein neues System. Die Vorteile für Sie? Bessere Suche, übersichtlicheres Design und moderne Features.
Um die vollständige Übertragung der Kundendaten ins neue System sicherzustellen sind wir leider gezwungen, von Montag den 13.10.2025 bis Mittwoch den 15.10.2025 die Kaufmöglichkeiten im Shop zu deaktivieren. Wir freuen uns aber, Sie ab Mittwoch in der neuen Datenbank begrüßen zu können!

Um die vollständige Übertragung der Kundendaten ins neue System sicherzustellen sind wir leider gezwungen, von Montag den 13.10.2025 bis Mittwoch den 15.10.2025 die Kaufmöglichkeiten im Shop zu deaktivieren. Wir freuen uns aber, Sie ab Mittwoch in der neuen Datenbank begrüßen zu können!
Zuletzt gelesen:
heute, 17:23
Datenschutz im Unternehmen (2015), S. VIII
Datenschutz im Unternehmen (2015), S. VIII