Die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit der Diensteanbieter sozialer Netzwerke im Internet (2021), S. XI
Inhaltsverzeichnis
XI Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Kapitel 1 Soziale Netzwerke, Hassbotschaften und Fake News
- A. Soziale Netzwerke im Internet
- I. Die Legaldefinition des Begriffs des sozialen Netzwerks
- 1. Plattformen im Internet
- 2. Telemediendiensteanbieter
- a. Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften
- b. Telemedien
- c. Eigene und fremde Telemedien des Diensteanbieters
- d. Bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln
- e. Videosharingplattform-Anbieter, § 2 Satz 1 Nr. 11 TMG
- aa. Sendungen und nutzergenerierte Videos
- bb. Keine redaktionelle Verantwortung des Diensteanbieters
- cc. Organisation der Sendungen und der nutzergenerierten Videos, auch mit automatischen Mitteln
- dd. Bereitstellung von Sendungen und nutzergenerierten Videos für die Allgemeinheit als Hauptzweck oder wesentliche Funktion
- ee. Trennbare Teile von Telemedien
- ff. Ergebnis zu Videosharingplattform-Anbietern
- f. Ergebnis zur Qualifizierung der Anbieter sozialer Netzwerke als Telemediendiensteanbieter
- 3. Nutzer
- 4. Beliebige Inhalte
- 5. Teilen oder öffentliches Zugänglichmachen der Inhalte
- 6. Ergebnis zur Legaldefinition des Begriffs des sozialen Netzwerks
- II. Typische Funktionen sozialer Netzwerke als Querschnitt klassischer Online-Angebote
- III. Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und Co.
- I. Die Legaldefinition des Begriffs des sozialen Netzwerks
- B. Hassbotschaften, Hate Speech und Hassrede
- C. Fake News
- A. Soziale Netzwerke im Internet
- Kapitel 2 Die Anwendbarkeit deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts auf Diensteanbieter sozialer Netzwerke175
- A. Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts
- I. Ort der täterschaftlichen Begehung
- II. Ort der Teilnahme
- 1. Handlungs- und Unterlassungsort des Teilnehmers
- 2. Ort der Haupttat
- a. Handlungsort des Täters, § 9 Abs. 1 Var. 1 StGB
- b. Erfolgsort
- c. Begrenzung der Anwendung deutschen Strafrechts
- 3. Ergebnis zur Anwendbarkeit deutschen Strafrechts
- B. Die Anwendbarkeit deutschen Ordnungswidrigkeitenrechts
- C. Ausschluss des deutschen Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts durch das Herkunftslandprinzip (§ 3 TMG)?
- I. Anwendbarkeit des Herkunftslandprinzips auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- II. Voraussetzungen des Herkunftslandprinzips
- III. Die Ausnahme vom Herkunftslandprinzip
- IV. Ergebnis zum Herkunftslandprinzip (§ 3 TMG)
- D. Ergebnis zur Anwendbarkeit deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts auf Diensteanbieter sozialer Netzwerke
- A. Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts
- Kapitel 3 Die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters nach dem TMG
- A. Die verschiedenen Diensteanbieter des TMG und das Haftungsregime der §§ 7ff. TMG
- B. Historische Entwicklung des Haftungsregimes
- C. Anwendbarkeit des TMG auf die Diensteanbieter sozialer Netzwerke
- D. Der Begriff der „Verantwortlichkeit“
- E. Anwendbarkeit der Haftungsprivilegierungen im Strafrecht
- F. Prüfungsstandort und dogmatische Einordnung der Haftungsprivilegierungen des TMG
- I. Die zweistufigen Modelle
- II. Die einstufigen Modelle
- III. Stellungnahme
- 1. Bevorzugung der zweistufigen Vorfilter-Lösung
- a. Ausführungen in Gesetzesbegründungen
- b. Haftungsprivilegierungen beinhalten eine Weichenstellung
- c. Prüfungseffizienz
- d. Horizontale, querschnittartige und rechtsgebietsübergreifende Regelungen
- e. Mögliche Doppelprüfung
- f. Positive Tätigkeiten der Diensteanbieter
- g. Kein dogmatischer Bruch
- h. Kein tatbestandsintegrierter Filter
- i. Keine Vorsatzmodifikation
- j. Keine Rechtfertigungsgründe
- k. Keine Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründe
- l. Keine persönlichen Strafausschließungsgründe
- m. Ergebnis zur zweistufigen Vorfilter-Lösung
- 2. Bedeutung der dogmatischen Einordnung für die Annahme eines Irrtums
- a. Irrtümer bei persönlichen Strafausschließungsgründen
- b. Folgen einer Übertragung dieser Grundsätze auf die §§ 8 bis 10 TMG
- c. Beschränkter Irrtum aufgrund subjektiver Elemente der Haftungsprivilegierungen
- d. Beschränkter umgekehrter Irrtum?
- e. Ergebnis zur Bedeutung der dogmatischen Einordnung für die Annahme eines Irrtums
- 3. Bedeutung der Einordnung für die Teilnahmestrafbarkeit
- 4. Bedeutung der Einordnung für das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG
- 5. Ergebnis zur dogmatischen Einordnung der Haftungsprivilegierungen des TMG
- 1. Bevorzugung der zweistufigen Vorfilter-Lösung
- G. Die Verantwortlichkeit für eigene Informationen, § 7 Abs. 1 TMG
- I. Der Begriff des allgemeinen Gesetzes
- II. Diensteanbieter
- III. Eigene Informationen des Diensteanbieters
- 1. Informationen i.S.d. TMG
- 2. Abgrenzung: eigene/fremde Informationen
- a. Originär eigene Informationen des Diensteanbieters eines sozialen Netzwerks
- b. Originär fremde Informationen des Diensteanbieters eines sozialen Netzwerks
- c. Zu-Eigen-Machen von Informationen durch den Diensteanbieter
- aa. Vertretene Ansätze für ein Zu-Eigen-Machen fremder Informationen
- (1) Abgrenzung entsprechend dem Presse- bzw. Äußerungsrecht
- (2) Entsprechend der urheberrechtlichen Veranstalterhaftung
- (3) Kommerzielle bzw. wirtschaftliche Interessen
- (4) Einräumung von Nutzungsrechten
- (5) Zurverfügungstellung der eigenen Webseite
- (6) (Vorab-)Kontrolle der Informationen
- (7) Unterlassene Kontrolle der Informationen
- (8) Zu-Eigen-Machen durch Hinweis und Zeitablauf
- (9) Telemedienspezifische Lösung
- (10) Aktive Rolle des Diensteanbieters
- bb. Ablehnende Ansicht
- cc. Der I. Zivilsenat des BGH
- dd. Stellungnahme
- (1) Richtlinienkonforme Auslegung der §§ 7ff. TMG
- (2) Untauglichkeit presserechtlicher Grundsätze
- (3) Untauglichkeit kommerzieller Interessen
- (4) Untauglichkeit der urheberrechtlichen Veranstalterhaftung
- (5) Untauglichkeit einer bewussten Übernahme der Information
- (6) Untauglichkeit des Abstellens auf eine Vorabkontrolle
- (7) Untauglichkeit der Zurverfügungstellung der eigenen Webseite
- (8) Untauglichkeit der Einräumung von Nutzungsrechten
- (9) Ablehnung aufgrund der Unschärfe der Voraussetzungen eines Zu-Eigen-Machens
- (10) Ergebnis zum Zu-Eigen-Machen fremder Informationen
- aa. Vertretene Ansätze für ein Zu-Eigen-Machen fremder Informationen
- d. Zu-Eigen-Machen der Nutzerbeiträge in sozialen Netzwerken
- 3. Ergebnis zum Begriff der eigenen Informationen
- IV. Ergebnis zur Verantwortlichkeit nach § 7 Abs. 1 TMG
- H. Die Verantwortlichkeit bei der Durchleitung von Informationen, § 8 TMG
- I. Die Verantwortlichkeit bei der Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen, § 9 TMG
- J. Die Verantwortlichkeit bei der Speicherung von Informationen, § 10 Satz 1 TMG
- I. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Satz 1 Nr. 1 TMG
- 1. Diensteanbieter
- 2. Fremde Informationen
- 3. Für einen Nutzer speichern
- 4. Keine Kenntnis der rechtswidrigen Handlung oder der Information
- a. Kenntnis
- b. Kenntnis von der Rechtswidrigkeit erforderlich?
- aa. Die Rechtswidrigkeit muss von der Kenntnis umfasst sein
- bb. Keine Kenntnis der Rechtswidrigkeit erforderlich
- cc. Differenzierende Ansicht
- dd. Stellungnahme
- c. Zurechnung der Kenntnis
- 5. Keine teleologische Reduktion des § 10 TMG
- 6. Ergebnis zu § 10 Satz 1 Nr. 1 TMG
- II. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Satz 1 Nr. 2 TMG
- III. Ausnahme des § 10 Satz 2 TMG
- IV. Ergebnis zur Haftungsprivilegierung des § 10 TMG
- I. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Satz 1 Nr. 1 TMG
- K. Haftung des Diensteanbieters nach § 7 Abs. 3 Satz 1 TMG
- L. Ergebnis zur Verantwortlichkeit des Diensteanbieters nach dem TMG
- Kapitel 4 Die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit des Diensteanbieters eines sozialen Netzwerks nach allgemeinem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- A. Tun oder Unterlassen – Anknüpfungspunkte für einen straf- und bußgeldrechtlichen Vorwurf
- I. Abgrenzung von Tun und Unterlassen
- II. Tun oder Unterlassen des Diensteanbieters
- III. Ergebnis zu Tun und Unterlassen
- B. Täterschaft oder Teilnahme
- I. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme
- II. Täterschaft des Diensteanbieters
- III. Teilnahme
- IV. Ergebnis zu Täterschaft und Teilnahme
- C. Die Voraussetzungen einer Beihilfestrafbarkeit durch Unterlassen
- I. Objektiver Tatbestand
- 1. Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat
- 2. Förderung der Haupttat
- 3. Garantenstellung des Diensteanbieters
- a. Garantenstellung aus Gesetz
- b. Garantenstellung aus Ingerenz
- c. Garantenstellung aus der Verantwortlichkeit für eine Gefahrenquelle
- d. Keine Garantenstellung für ausländische Diensteanbieter?
- e. Ergebnis zur Garantenstellung des Diensteanbieters
- 4. Inhalt der Garantenpflicht
- 5. Entsprechungsklausel
- 6. Beschränkung des objektiven Tatbestandes wegen berufstypischen Verhaltens?
- II. Subjektiver Tatbestand
- III. Ergebnis zur Beihilfe durch Unterlassen
- I. Objektiver Tatbestand
- D. Die Voraussetzungen einer ordnungwidrigkeitenrechtlichen Verantwortlichkeit
- E. Sonderkonstellation: Beihilfe durch Werbevermarktung
- F. Ergebnis zu den Voraussetzungen der Verantwortlichkeit des Diensteanbieters eines sozialen Netzwerks nach allgemeinem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- A. Tun oder Unterlassen – Anknüpfungspunkte für einen straf- und bußgeldrechtlichen Vorwurf
- Kapitel 5 Compliance-Pflichten nach den allgemeinen Regelungen
- A. Aufsichtspflichtverletzung, § 130 OWiG
- I. Kein Ausschluss der Ahndbarkeit durch § 10 Satz 1 TMG
- II. Aufsichtspflichtiger i.S.d. § 130 Abs. 1 Satz 1 OWiG
- III. Betriebsbezogene Zuwiderhandlung
- IV. Unterlassen von gehörigen Aufsichtsmaßnahmen
- V. Verhinderung oder wesentliche Erschwerung
- VI. Ergebnis zu den Aufsichtspflichten nach § 130 OWiG
- B. Verbandsgeldbuße, § 30 OWiG
- C. Zurechnung an deutsche Tochterunternehmen
- D. Ergebnis zu Compliance-Pflichten nach den allgemeinen Regelungen
- A. Aufsichtspflichtverletzung, § 130 OWiG
- Kapitel 6 Verantwortlichkeiten nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- A. Die Aufsicht über Telemedien nach dem MStV
- B. Die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter sozialer Netzwerke nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- I. Unzulässige Angebote, § 4 JMStV
- II. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote, § 5 JMStV
- III. Weitere Pflichten für Diensteanbieter von Video-Sharing-Diensten
- 1. Maßnahmen zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten, § 5a JMStV
- 2. Meldung von Nutzerbeschwerden, § 5b JMStV i.V.m. §§ 10a, 10b TMG
- IV. Aufsichtsmaßnahmen
- V. Ordnungswidrigkeiten
- VI. Straftatbestand des § 23 JMStV
- VII. Ergebnis zur Verantwortlichkeit nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- C. Ausblick: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
- D. Ergebnis zu den Verantwortlichkeiten nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- Kapitel 7 Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
- A. Einführung in das NetzDG
- B. Sinn und Zweck des NetzDG
- C. Der Anwendungsbereich des NetzDG, § 1 NetzDG
- D. Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
- I. Rechtswidrige Inhalte, § 1 Abs. 3 NetzDG
- 1. Sinn und Zweck der Auswahl der Straftatbestände
- 2. Verweis auf eine vorsätzlich begangene rechtswidrige Tat
- 3. Beachtung von Sozialadäquanzklauseln und berechtigten Interessen
- 4. Berücksichtigung des Strafanwendungsrechts, §§ 3ff. StGB
- 5. Ergebnis zum Begriff des rechtswidrigen Inhalts i.S.d. § 1 Abs. 3 NetzDG
- II. Beschwerde über rechtswidrige Inhalte
- I. Rechtswidrige Inhalte, § 1 Abs. 3 NetzDG
- E. Die wesentlichen Regelungen des NetzDG
- I. Berichtspflicht, § 2 NetzDG
- 1. Sinn und Zweck der Berichtspflicht
- 2. Mehr als 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
- 3. Zugänglichkeit des veröffentlichten Berichts
- 4. Inhaltliche Anforderungen an den Bericht
- a. Anstrengungen des Diensteanbieters, § 2 Abs. 2 Nr. 1 NetzDG
- b. Darstellung der Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden und der Entscheidungskriterien, § 2 Abs. 2 Nr. 2 NetzDG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 3 NetzDG-E
- c. Anzahl der Beschwerden, § 2 Abs. 2 Nr. 3 NetzDG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 4 NetzDG-E
- d. Darstellung der personellen Ressourcen, § 2 Abs. 2 Nr. 4 NetzDG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 5 NetzDG-E
- e. Mitgliedschaft in Branchenverbänden, § 2 Abs. 2 Nr. 5 NetzDG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 6 NetzDG-E
- f. Konsultation externer Stellen, § 2 Abs. 2 Nr. 6 NetzDG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 7 NetzDG-E
- g. Anzahl der Löschungen und Sperrungen, § 2 Abs. 2 Nr. 7 NetzDG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 8 NetzDG-E
- h. Bearbeitungszeit bis zur Löschung oder Sperrung, § 2 Abs. 2 Nr. 8 NetzDG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 9 NetzDG-E
- i. Maßnahmen zur Unterrichtung, § 2 Abs. 2 Nr. 9 NetzDG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 10 NetzDG-E
- j. Geplante neue Berichtspflichten
- aa. Einsatz von Verfahren zur automatisierten Erkennung unzulässiger Inhalte, § 2 Abs. 2 Nr. 2 NetzDG-E
- bb. Bericht zum Gegenvorstellungsverfahren, § 2 Abs. 2 Nr. 11 NetzDG-E
- cc. Informationszugang für Wissenschaft und Forschung, § 2 Abs. 2 Nr. 12 NetzDG-E
- dd. Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der von rechtswidrigen Inhalten Betroffenen, § 2 Abs. 2 Nr. 13 NetzDG-E
- ee. Zusammenfassende Darstellung, § 2 Abs. 2 Nr. 14 NetzDG-E
- II. Wirksames und transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, § 3 NetzDG
- 1. Zugänglichkeit des Beschwerdeverfahrens
- 2. Gesetzliche Anforderungen an das Verfahren
- a. Pflicht zur unverzüglichen Kenntnisnahme und Prüfung von Beschwerden, § 3 Abs. 2 Nr. 1 NetzDG
- b. 24-Stunden-Frist bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, § 3 Abs. 2 Nr. 2 NetzDG
- c. Sieben-Tages-Frist bei im Übrigen rechtswidrigen Inhalten, § 3 Abs. 2 Nr. 3 NetzDG
- aa. Zeitliche Flexibilisierung
- bb. Unwahrheit der Tatsachenbehauptung oder andere tatsächliche Umstände
- cc. Übertragung der Entscheidung an eine anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung
- (1) Keine offensichtlich rechtswidrigen Inhalte erfasst
- (2) Bindungswirkung der Entscheidungsübertragung
- (3) Kein Bußgeld bei Fehlentscheidungen der Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung
- (4) Anforderungen an eine Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung
- (5) Ausschluss der Übertragungsmöglichkeit
- (6) Regelungen zur Datenübertragung und -verarbeitung, § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 NetzDG-E
- (7) Ergebnis zur Entscheidungsübertragung an eine anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung
- d. Pflicht zur Beweissicherung, § 3 Abs. 2 Nr. 4 NetzDG
- e. Pflicht zur Information des Beschwerdeführers und des Nutzers, § 3 Abs. 2 Nr. 5 NetzDG
- f. Dokumentationspflicht, § 3 Abs. 3 NetzDG
- 3. Pflichten der Leitung des sozialen Netzwerks nach § 3 Abs. 4 NetzDG
- 4. Übergangsfrist, § 6 Abs. 2 NetzDG
- III. Inländischer Zustellungsbevollmächtigter, § 5 NetzDG
- IV. Weitere geplante Ergänzungen des NetzDG
- 1. Wirksames Verfahren für Meldungen bestimmter rechtswidriger Inhalte an das Bundeskriminalamt, § 3a NetzDG-E
- a. Meldepflichtige Inhalte, § 3a Abs. 2 NetzDG-E
- b. Unverzügliche Prüfung und Meldung, § 3a Abs. 3 NetzDG-E
- c. Zu übermittelnde Daten, § 3a Abs. 4 NetzDG-E
- d. Elektronische Übermittlung, § 3a Abs. 5 NetzDG-E
- e. Informationspflicht des Diensteanbieters, § 3a Abs. 6 NetzDG-E
- f. Auskunftspflicht gegenüber dem Bundesamt für Justiz, § 3a Abs. 7 NetzDG-E
- 2. Gegenvorstellungsverfahren, § 3b NetzDG-E
- a. Zugänglichkeit und Beginn des Gegenvorstellungsverfahrens, § 3b Abs. 1 Satz 2 bis 4 NetzDG-E
- b. Das vorzuhaltende Verfahren, § 3b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 NetzDG-E
- aa. Überprüfung einer ursprünglichen Entscheidung
- bb. Anforderungen an das Verfahren nach § 3b Abs. 2 NetzDG-E
- (1) Informations- und Anhörungspflicht des Diensteanbieters, § 3b Abs. 2 Nr. 1 NetzDG-E
- (2) Hinweispflicht des Diensteanbieters, § 3b Abs. 2 Nr. 2 NetzDG-E
- (3) Pflicht zur unverzüglichen Überprüfung, § 3b Abs. 2 Nr. 3 NetzDG-E
- (4) Pflicht zur einzelfallbezogenen Begründung der Überprüfungsentscheidung, § 3b Abs. 2 Nr. 4 NetzDG-E
- (5) Geheimhaltung der Identität von Beschwerdeführer und Nutzer, § 3b Abs. 2 Nr. 5 NetzDG-E
- 3. Anerkennung privatrechtlicher Schlichtungsstellen, § 3c NetzDG-E
- 4. Sonderregelungen für Videosharingplattform-Dienste
- a. Für Videosharingplattform-Dienste geltende Vorschriften, § 3e NetzDG-E
- b. Behördliche Schlichtung für Streitigkeiten mit Videosharingplattform-Diensten, § 3f NetzDG-E
- 5. Übergangsfristen für die geplanten Änderungen
- 1. Wirksames Verfahren für Meldungen bestimmter rechtswidriger Inhalte an das Bundeskriminalamt, § 3a NetzDG-E
- V. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren des NetzDG
- 1. Taugliche Täter
- 2. Bußgeldtatbestände
- a. Verstoß gegen die Berichtspflicht, § 4 Abs. 1 Nr. 1 NetzDG
- b. Verstoß gegen das Vorhalten eines wirksamen Beschwerdemanagements, § 4 Abs. 1 Nr. 2 NetzDG
- c. Verstoß gegen die Zurverfügungstellung eines wirksamen Verfahrens zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, § 4 Abs. 1 Nr. 3 NetzDG
- d. Verstoß gegen die Pflicht zur Überwachung des Umgangs mit Beschwerden, § 4 Abs. 1 Nr. 4 NetzDG
- e. Verstoß gegen die Pflicht zur Beseitigung von organisatorischen Unzulänglichkeiten im Umgang mit eingegangenen Beschwerden, § 4 Abs. 1 Nr. 5 NetzDG
- f. Verstoß gegen Schulungs- und Betreuungspflichten, § 4 Abs. 1 Nr. 6 NetzDG
- g. Verstoß gegen die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten, § 4 Abs. 1 Nr. 7 NetzDG
- h. Verstoß des Empfangsberechtigten gegen die Pflicht auf Auskunftsersuchen zu reagieren, § 4 Abs. 1 Nr. 8 NetzDG
- i. Geplante weitere Bußgeldtatbestände
- aa. Verstoß gegen das Vorhalten eines wirksamen und transparenten Gegenvorstellungsverfahrens, § 4 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 NetzDG-E
- bb. Verstoß gegen die Zurverfügungstellung eines Verfahrens zur einfachen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation hinsichtlich einer Gegenvorstellung, § 4 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 NetzDG-E
- cc. Verstoß gegen das Vorhalten eines wirksamen Meldeverfahrens nach § 3a NetzDG-E, § 4 Abs. 1 Nr. 6a bzw. 7 NetzDG-E
- 3. Verbandsgeldbuße und Organisationsverschulden, §§ 30, 130 OWiG
- 4. Höhe der Geldbuße
- 5. Ahndbarkeit von Auslandstaten bzw. ausländischen Diensteanbietern
- 6. Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit
- 7. Gerichtliches Vorabentscheidungsverfahren, § 4 Abs. 5 NetzDG
- 8. Richtlinienkompetenz, § 4 Abs. 4 Satz 2 NetzDG
- 9. Spannungsverhältnis zum Strafverfahren
- VI. Aufsichts- und Anordnungsbefugnis des Bundesamts für Justiz, § 4a NetzDG-E
- I. Berichtspflicht, § 2 NetzDG
- F. Verfassungsmäßigkeit des NetzDG
- I. Formelle Verfassungsmäßigkeit
- II. Materielle Verfassungsmäßigkeit
- 1. Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit, Art. 5 GG
- a. Sachlicher Schutzbereich
- b. Persönlicher Schutzbereich
- c. Eingriff
- d. Rechtfertigung des Eingriffs
- aa. Schranken
- bb. Schranken-Schranken
- (1) Zensurverbot, Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG
- (2) Verbot des einschränkenden Einzelfallgesetzes, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG
- (3) Zitiergebot, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
- (4) Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 Abs. 2 GG
- (5) Allgemeines und besonderes Bestimmtheitsgebot, Art. 20 Abs. 2 und 3 GG und Art 103 Abs. 2 GG
- (6) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs
- (a) Legitimer Zweck
- (b) Geeignetheit
- (c) Erforderlichkeit
- (d) Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
- (aa.) Abstrakte Betrachtung
- (bb.) Gefahr eines Overblockings
- (cc.) Gefahr von Chilling Effects
- (dd.) Recht des ersten Zugriffs beim Diensteanbieter
- (ee.) Kein ausdrücklich geregelter Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Inhalte
- (ff.) Ungeeignetheit des Vorabentscheidungsverfahrens
- (gg.) Abmilderung der Gefahr des Overblockings durch Flexibilisierung der 7-Tages-Frist
- (hh.) Verbot eines absichtlichen und exzessiven Löschens
- (ii.) Schaffung eines strukturierten und effektiven Verfahrens durch das NetzDG
- (jj.) Gefahr eines Underblockings
- (kk.) Einschränkende Wirkung von (rechtmäßigen) Hassbotschaften
- (e) Ergebnis zu Art. 5 GG
- 2. Berufsfreiheit, Art. 12 GG
- 3. Eigentumsgrundrecht, Art. 14 GG
- 4. Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG
- 5. Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG
- 6. Verstoß gegen den Nemo-tenetur-Grundsatz
- 1. Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit, Art. 5 GG
- III. Verfassungsrechtliche Auswirkungen der (geplanten) neuen Regelungen des NetzDG-E
- IV. Ergebnis zur verfassungsrechtlichen Prüfung
- G. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben
- I. Verstoß gegen Art. 14 ECRL
- II. Verbot allgemeiner Überwachungspflichten, Art. 15 Abs. 1 ECRL
- III. Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip, Art. 3 ECRL
- IV. Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
- V. Ergebnis zur europarechtlichen Vereinbarkeit
- H. Ergebnis zum NetzDG
- Kapitel 8 Schlussbetrachtung – Die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit der Diensteanbieter sozialer Netzwerke im Internet
- Literaturverzeichnis