Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO (2023), S. XIII
Inhaltsverzeichnis
XIII Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Abkürzungsverzeichnis
- Erstes Kapitel: Einleitung
- Zweites Kapitel: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
- A. Inhalt des Rechtsstreits
- I. Vorlagefragen
- II. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
- 1. Wesentliche Inhalte der Richtlinie 2003/88/EG
- 2. Objektives, verlässliches und zugängliches System und Ausgestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten
- 3. Verpflichtung der Träger öffentlicher Gewalt
- 4. Anspruch der Arbeitnehmer oder Verpflichtung der Arbeitgeber?
- 5. Verpflichtende Aufzeichnung oder Freiwilligkeit?
- B. Bindungswirkung des Urteils
- I. Bindungswirkung119 für nationale Gerichte
- II. Zeitliche Bindung
- III. Bindungswirkung für den nationalen Gesetzgeber
- IV. Bindungswirkung für Arbeitgeber und Betriebsrat
- V. Ausnahme für Kleinunternehmer
- VI. Ausnahme auf Grundlage von Art. 17 Abs. 1 RL 2003/88/EG
- VII. Opt-Out
- VIII. Ausnahmen für anwaltliche Tätigkeit
- IX. Abweichungsmöglichkeit auf Grund von Tarifverträgen
- X. Bindungswirkung der Einigungsstelle
- A. Inhalt des Rechtsstreits
- Drittes Kapitel: Arbeitszeiterfassung im Unionsrecht
- Viertes Kapitel: Arbeitszeiterfassung im nationalen Recht
- A. Arbeitszeitbegriffe
- B. Arbeitszeiterfassung im nationalen Recht
- I. § 16 Abs. 2 S. 1 ArbZG
- II. Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- III. Formulierungsvorschlag Arbeitszeiterfassung
- IV. Arbeitszeiterfassung im Mindestlohngesetz
- V. Arbeitszeiterfassung im Arbeitnehmerentsendegesetz
- VI. Arbeitszeiterfassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- VII. Arbeitszeiterfassung im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
- VIII. Arbeitszeiterfassung aus § 21a Abs. 7 S. 1 ArbZG
- IX. Arbeitszeiterfassung im Seearbeitsgesetz
- X. Arbeitszeiterfassung in der Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten
- XI. Arbeitszeiterfassung als allgemeiner Rechtsgedanke
- XII. Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit
- XIII. Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
- Fünftes Kapitel: Der Betriebsrat und die Arbeitszeiterfassung
- A. Anerkennung eines Initiativrechtes
- B. Einschränkungen des Initiativrechtes
- I. Verfassungskonformität der paritätischen Mitbestimmung
- II. Einschränkung des Initiativrechtes aufgrund der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit
- C. Mitbestimmung im Rahmen der Arbeitszeiterfassung
- I. Ausschluss des Mitbestimmungsrechtes wegen abschließender gesetzlicher Regelung
- II. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- III. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- IV. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- V. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
- VI. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
- VII. Mitbestimmung im Wege einer Annexkompetenz zu § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG
- VIII. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG
- IX. Zwischenergebnis
- D. Informationspflicht des Betriebsrates nach § 80 Abs. 2 BetrVG
- E. Zwischenergebnis: Betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkung
- Sechstes Kapitel: Arbeitszeiterfassung im Spannungsverhältnis zum Datenschutzrecht
- A. Datenschutzrechtliche Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung
- B. Datenschutz und Rechte des Betriebsrates
- Siebtes Kapitel: Praktische Konsequenzen der „neuen“ Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
- A. Modelle zur Erfassung der Arbeitszeit
- B. Arbeitszeiterfassung als das Ende moderner Arbeitszeitmodelle?
- C. Ständige Erreichbarkeit
- D. Ende einer modernen Arbeitswelt?
- E. Vergütungsrechtliche Aspekte
- F. Sanktionen bei Verletzung der Erfassungspflicht
- Achtes Kapitel: Sanktionen bei mangelnder Umsetzung der Erfassungspflicht
- Neuntes Kapitel: Exkurs: Rechtsvergleich
- Zehntes Kapitel: Formulierungsvorschlag einer Betriebsvereinbarung
- Elftes Kapitel: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
- Literaturverzeichnis