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Medienrecht (2022), S. V—VII 
Vorwort 
Dieter Dörr, Johannes Kreile, Mark D. Cole 

V Vorwort

Bereits mit der 1. Auflage des Handbuchs haben die Herausgeber für den Bereich des Medienrechts eine Lücke zu schließen versucht. Das Medienrecht – noch bis Mitte der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts kaum als eigenständiges Rechtsgebiet außerhalb des klassischen Rundfunkrechts wahrgenommen – ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einer immer wichtigeren Materie in Ausbildung und Prüfung, Wirtschaft und Wissenschaft geworden. Die rasanten Veränderungen bei den elektronischen Medien, die schlagwortartig mit den Begriffen der Digitalisierung und Konvergenz beschrieben werden, machten eine zusammenhängende Darstellung dieses Bereichs notwendig. Auch hat die wirtschaftliche Wertschöpfung die Medienindustrie zu einem besonders wichtigen Markt nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa gemacht, was auch in dem – von den elektronischen Medien geprägten – Begriff der „Informationsgesellschaft“ oder heute auf Ebene der Europäischen Union mit dem „Digitalen Binnenmarkt“ zum Ausdruck kommt.

Da das Recht auf diese inhaltlichen und technischen Veränderungen mit zahlreichen neuen Regelungen reagiert hat, ist es unabdingbar, zehn Jahre nach der 2. Auflage eine umfassend überarbeitete und erweiterte 3. Auflage des Handbuchs vorzulegen. So haben insbesondere im innerstaatlichen Kontext die Länder mit dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (ModStV), der am 7.11.2020 in Kraft getreten ist, die elektronischen Medien in Deutschland umfassend neu geregelt. Dieser Staatsvertrag stellt einen Mantelstaatsvertrag dar, der als wichtigsten Bestandteil den neuen Medienstaatsvertrag (MStV) enthält (Art. 1 ModStV) und insoweit die bisherigen Regelungen des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (RStV) umfassend überarbeitet und ersetzt. Daher ordnet Art. 2 des ModStV an, dass der RStV, zuletzt geändert durch den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. bis 26. Oktober 2018, aufgehoben wird. Zudem enthält der ModStV auch nicht unwesentliche Änderungen des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) in Art. 3 ModStV und redaktionelle Folgeänderungen der weiteren relevanten Staatsverträge. Allein dies machte eine umfassende Überarbeitung unumgänglich, zumal sich diese Änderungen auf alle Kapitel auswirken. Zudem hat die geänderte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL), die am 18.12.2018 in Kraft getreten ist und deren Vorgaben bis zum 19.9.2020 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden mussten, erhebliche Auswirkungen auf das Medienrecht in Deutschland und in der ganzen EU. Beide Regelungswerke tragen technischen Entwicklungen und geänderten Medienkonsumgewohnheiten Rechnung und nehmen daher auch die „Intermediäre“ in VI den Blick, die einen algorithmengesteuerten Zugang zu Inhalten und Informationen gleich welcher Art vermitteln. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen etwa im Jugendmedienschutzrecht, Urheberrecht oder dem Recht bezüglich Online-Plattformen und zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen, die bei der Neuauflage Berücksichtigung finden mussten.

Im Gegensatz zum Presserecht, in dem eine Reihe umfassender Gesamtdarstellungen existiert, bildete in der Vergangenheit und teilweise noch immer das Recht der audiovisuellen Medien eine nicht hinreichend erschlossene Materie. Als Mitherausgeber und -autoren des umfangreichen Heidelberger Kommentars zum Medienstaatsvertrag und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (bis Mitte 2020 Heidelberger Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) hatten die Herausgeber schon seit geraumer Zeit den Bedarf für einen handlichen Einstieg ins Medienrecht erkannt, dem sie schon in der Erstauflage zusammen mit den übrigen Autoren entsprechen wollten. Das Werk verfolgt daher auch in der 3. Auflage den Ansatz, eine Gesamtdarstellung der relevanten elektronischen Medien und deren Rechtsrahmen zu bieten. Innerhalb der elektronischen Medien hat der Rundfunk und innerhalb des Rundfunks insbesondere das Fernsehen zwar nach wie vor wegen seiner Breitenwirkung und Suggestivkraft den höchsten Stellenwert. Aber die Telemedien und Intermediäre wie Facebook oder Google haben enorm an Bedeutung gewonnen und dieses klassische Medium als Informationsquelle teilweise bereits eingeholt, wenn nicht in der jüngeren Generation überholt. Daher wird ihnen in der 3. Auflage in allen Kapiteln besonderes Augenmerk zuteil.

Das Handbuch erlaubt den schnellen Zugriff auf maßgebliche Rechtsprobleme und bietet mit den weiterführenden Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen dem Nutzer die Möglichkeit, einzelne Aspekte dort weiter zu vertiefen. Es verfolgt einen praxisorientierten Ansatz, verzichtet auf eine allzu detaillierte Darstellung theoretischer Streitfragen mittels umfangreicher Fußnotenapparate und stellt die für die Praxis relevanten Ergebnisse in den Vordergrund. Gleichwohl bietet es dem Studierenden wie dem Wissenschaftler eine sichere Basis für die vollständige Erfassung des relevanten Medienrechts. Dazu trägt der Aufbau des Handbuchs bei, der sich nicht nach den einzelnen Medienformen richtet, sondern die rechtsthematischen Sachgebiete erläutert. Diese finden sich in den einzelnen Kapiteln ab Teil E, nachdem die Grundlagen in rechtlicher und technischer Hinsicht in den ersten vier Kapiteln behandelt worden sind.

Alle Autoren sind mit den Fragen des Medienrechts seit langer Zeit bestens vertraut. Sie haben in den Gebieten, die in den von ihnen bearbeiteten Kapiteln behandelt werden, durch wissenschaftliche Arbeiten und praktische Tätigkeiten umfassende Kenntnisse erworben. Im Gegensatz zur Vorauflage haben sich einige Veränderungen bei der Zuordnung ergeben. Außerdem VII begrüßen die Herausgeber Jörg Ukrow neu im Autorenkreis. Das Handbuch strebt eine möglichst einheitliche und widerspruchslose Erläuterung der Materie Recht der elektronischen Medien an und bildet den Stand Herbst 2021 ab, wobei soweit möglich im Herstellungsprozess noch Aktualisierungen vorgenommen wurden. Die Gesamtverantwortung für dieses Handbuch liegt bei den Herausgebern. Diese bedanken sich herzlich für die umfassende Unterstützung in der inhaltlichen Durchsicht und redaktionellen Bearbeitung bei der wissenschaftlichen Referentin des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), Christina Etteldorf.

Die Herausgeber sind erreichbar unter: mark.cole@uni.lu.

Mainz, München und Luxemburg, im Februar 2022

Dieter Dörr

Johannes Kreile

Mark D. Cole

 
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