V Vorwort
Die freundliche Aufnahme der Vorauflage des Praxis-Handbuchs macht eine Neuauflage erforderlich, deren Konzeption unverändert ist. Die Leserin und der Leser sollen mit dem GmbH-Recht in allen seinen wesentlichen Facetten vertraut gemacht werden, wobei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Mittelpunkt steht, allerdings auch Entscheidungen der Oberlandesgerichte verstärkt Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk wird selbstverständlich auf grundlegende Entscheidungen des BGH aus jüngerer Zeit gelegt, wie sie etwa die Gewährleistung beim Kauf von GmbH-Anteilen, die wirksame Beschlussfassung der Gesellschafter über die Einziehung eines solchen Anteils oder die Anforderungen an eine Ressortaufteilung unter den Geschäftsführern betreffen. Außerdem werden die aktuellen, durch Rechtsprechung und deutsche wie europäische Gesetzgebung veranlassten Neuerungen zur Gesellschafterliste eingehend dargestellt (Geldwäscheprävention, GesellschafterlistenVO). Wie in den Vorauflagen wird daneben der Stand des Schrifttums, insbesondere der Kommentarliteratur, referiert und Fragen der Vertragsgestaltung haben weiterhin großes Gewicht.
Eine Erweiterung bringt die Neuauflage mit Blick auf das Insolvenzrecht. So werden sowohl der Eigenverwaltung und dabei insbesondere den Fragen der Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern als auch der GmbH in der Regelinsolvenz nunmehr eigene Kapitel gewidmet. Die Bearbeitung der somit neuen Kapitel 9 und 10 hat Markus Gehrlein ebenso übernommen wie weiterhin diejenige des Kapitels 8, in dem es um die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz geht. Hingegen wurde auf das in den beiden Vorauflagen beibehaltene Kapitel zum Eigenkapitalersatzrecht in der Neuauflage verzichtet. Dies schien den Autoren wie dem Verlag mehr als zehn Jahre, nachdem das Eigenkapitalersatzrecht im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) außer Kraft gesetzt wurde, trotz seiner Fortgeltung für Altfälle angemessen. Wie bisher stammen die Kapitel 1, 2 und 6 aus der Feder von Michael Volmer, zeichnet Carl-Heinz Witt für die Kapitel 3 bis 5, 7 und 11 verantwortlich.
In bewährter Weise liegt ein Schwerpunkt der Darstellung weiterhin auf Verständlichkeit, Transparenz und Prägnanz. Rechtsprechung und Schrifttum konnten durchgehend bis Frühsommer 2019 berücksichtigt werden.
Landau in der Pfalz, Erfurt, Starnberg, im Juli 2019 | Markus Gehrlein Carl-Heinz Witt Michael Volmer |