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Handbuch EU-Datenschutz-Grundverordnung (2017), S. V, VI 
Vorwort 
Tim Wybitul 

V Vorwort

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.5.2018. Setzen Unternehmen die Vorgaben der DSGVO nicht hinreichend um, drohen hohe Bußgelder, Schadensersatzprozesse und weitere Nachteile. Das vorliegende Handbuch soll Unternehmen dabei helfen, sich auf die Anforderungen der DSGVO vorzubereiten.

Die Autoren sind Praktiker aus Unternehmen und Beratung und verfügen über teilweise langjährige Erfahrung im Datenschutzrecht und Datenschutz-Management. Das vorliegende Handbuch gibt Empfehlungen zur Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der DSGVO. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf der praktischen Arbeit im Datenschutz. Weder soll das Handbuch eine wissenschaftliche Abhandlung noch eine an die Rechtswissenschaft gerichtete Kommentierung ersetzen, es ist vielmehr eine Arbeitshilfe für Projekte zur Umsetzung der DSGVO und zur Schaffung der hierfür erforderlichen Prozesse und Strukturen. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf den für die Wirtschaft wichtigen Themen, andere Aspekte, wie etwa die Mechanismen zur Zusammenarbeit und der Abstimmung zwischen den Aufsichtsbehörden, werden nur am Rande angesprochen.

Auch das derzeit in Bundestag und Bundesrat verhandelte Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz-EU (DSAnpUG-EU) wird in dem vorliegenden Buch nicht berücksichtigt. Zwar scheint sich immer klarer abzuzeichnen, dass das DSAnpUG-EU und das darin geregelte neue BDSG wohl noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Allerdings hat der Bundesrat den vorgelegten Entwurf teilweise massiv kritisiert und viele Änderungen gefordert, vgl. BR-Drucks. 110/17 (Beschluss). Daher ist nach wie vor offen, welche Regelungen des Entwurfs die Parlamentarier verabschieden und in welcher Form. Zudem bewerten die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz einige Regelungen als europarechtswidrig, etwa die geplante Einschränkung der Betroffenenrechte. Einige Behörden haben angekündigt, diese Regelungen selbst dann nicht anzuwenden, wenn der Gesetzgeber sie im Rahmen der beabsichtigten Neufassung des BDSG tatsächlich beschließen sollte. Auch vor diesem Hintergrund beschränkt sich das vorliegende Handbuch auf die Anforderungen der DSGVO.

Viele Vorschriften der DSGVO sind auslegungsbedürftig. Das vorliegende Handbuch gibt Vorschläge zur Anwendung dieser Vorschriften. Es bleibt abzuwarten, in welchen Fällen Gerichte und Behörden den hier vorgeschlagenen Auslegungsansätzen folgen werden und in welchen Fällen nicht. Ebenso sind VI bei der ersten Auflage eines Handbuchs zu einem derart komplexen Gebilde wie der DSGVO Fehler und Ungenauigkeiten leider unabwendbar. Die Autoren, der Verlag und der Herausgeber würden sich daher sehr über entsprechende Hinweise und Verbesserungsvorschläge freuen.

Kronberg, im März 2017

Tim Wybitul

 
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