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Telekommunikationsrecht (2022), S. V, VI 
Vorwort 
Andreas Neumann 

V Vorwort

Das beobachtbare Universum expandiert. Diese Eigenschaft teilt es mit dem Telekommunikationsrecht. Umfasste das Telekommunikationsgesetz (TKG) aus dem Jahr 1996 noch relativ schlanke 31 Seiten im Bundesgesetzblatt (BGBl. 1996 I, 1120), nahm das novellierte TKG 2004 bereits 54 Seiten ein (BGBl. 2004 I, 1190). Die Neufassung im ersten Artikel des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes, die am 1. Dezember 2021 in Kraft treten wird, bringt es nun sogar auf stolze 109 Seiten (BGBl. 2021 I, 1858) – obwohl der durchaus umfangreiche Bereich des Telekommunikationsdatenschutzes aus dem Gesetz ausgegliedert wurde.

Diese Entwicklung erschwert eine zugängliche Darstellung der Grundzüge dieses Rechtsgebiets, will sie sich nicht dem Vorwurf der Lückenhaftigkeit aussetzen. Das wird auch ganz deutlich mit einem Blick auf den Umfang des von mir mitverfassten Lehrbuchs zum Telekommunikationsrecht. Dieses hatte in der ersten Auflage (mit Prof. Dr. Christian Koenig und Sascha Loetz) 2004 noch einen Umfang von 238 Seiten und war in der zweiten Auflage (mit Prof. Dr. Alexander Koch) 2013 bereits auf 536 Seiten angewachsen. Vor diesem Hintergrund bedurfte es eines Neubeginns.

Diesem dient das vorliegende Werk. Es ist keine dritte Auflage des Lehrbuchs zum Telekommunikationsrecht, sondern ein völlig neu konzipierter Versuch, Studierenden wie auch Praktikern einen schnellen, aber zuverlässigen Überblick über die Materie zu geben. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf drei Kernbereiche des Telekommunikationsrechts: die Marktregulierung, die Frequenzverwaltung und die im Folgenden als Netzausbaurecht bezeichneten Vorschriften, die auf eine Senkung der Kosten insbesondere für die Errichtung moderner Glasfasernetze abzielen. Wer Ausführungen zu anderen Aspekten des Telekommunikationsrechts sucht, wird hier nicht fündig werden.

Durch diese Fokussierung auf die praktisch besonders relevanten Teile des TKG soll eine Rückbesinnung auf diejenigen Bereiche des Telekommunikationsrechts erreicht werden, die es in besonderer Weise von anderen Rechtsgebieten abheben. Darüber hinaus beschränkt sich die Darstellung auf die wesentlichen Grundzüge, verzichtet auf theoretische Meinungsstreits weitestmöglich und richtet das Hauptaugenmerk auf eine Vermittlung praxisrelevanten Wissens. Dementsprechend wird die bereits ergangene Rechtsprechung – insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts – umfassend berücksichtigt. Dort, wo es noch an solcher Judikatur fehlt, orientiert sich die Darstellung demgegenüber vorrangig an Gesetzeswortlaut und -systematik sowie den Gesetzgebungsmaterialien einschließlich des darin aufscheinenden Regelungszwecks und der Spruchpraxis der Bundesnetzagentur.

VI Entstanden ist die so umschriebene Einführung begleitend zu zwei Blockvorlesungen, die ich in den Sommersemestern 2020 und 2021 im Masterstudiengang Medienrecht des Mainzer Medieninstituts gehalten habe. In Vorbereitung auf eine Schulung von Branchenpraktikern im November 2021 wurden die Ausführungen vertieft, ergänzt und vollständig auf die zwischenzeitlich verkündete Neufassung des TKG ausgerichtet. Allen, die an diesen Veranstaltungen teilgenommen und mit ihren Rückmeldungen zur Verbesserung der Darstellung beigetragen haben, gebührt mein Dank.

Zu besonderem Dank verpflichtet bin ich darüber hinaus meiner Ehefrau Kristina Blohm und unseren Kindern sowie meinem Freund und Kollegen Alexander Koch, die mir den Rücken für die doch sehr kurzfristige Umsetzung dieses Projekts freigehalten und mich auch ansonsten bei der Arbeit in den Untiefen des Telekommunikationsrechts stets unterstützt haben. Zu danken habe ich auch dem Deutschen Fachverlag für seine Bereitschaft, die Herausforderung einer weiteren Buchveröffentlichung zum Telekommunikationsrecht anzunehmen, und Sebastian Lißek für die sorgfältige formale Durchsicht des Manuskripts in seinen verschiedenen Entwicklungsstadien. Verbleibende Fehler sind alleine von mir verantwortet. Insoweit freue ich mich stets über Hinweise auf noch verbliebene Defizite, aber auch über sonstige Rückmeldungen und Anregungen und bin hierfür unter tk-kompakt@irnik.de erreichbar.

Bonn, 19. November 2021

Andreas Neumann

 
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